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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit der in Durchführung des Wohnhaussanierungsgesetzes nähere Bestimmungen über das Ausmaß und die Bedingungen des Förderungsdarlehens und der Zuschüsse festgelegt werden (Förderungsdarlehen- und Zuschuß-Verordnung) | Omnilex