Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Oktober. 1985 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Turnau und den Gemeinden Aflenz-Land und Thörl (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11
Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in
der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127/1972
und der Gesetze LGBL Nr. 9/1973, 14/1976 und
14/1982, wird kundgemacht:•
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk
Bruck an der Mur gelegenen Marktgemeinde Turnau
und der Gemeinde Aflenz-Land und Thörl haben auf
Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967
folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen.
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