Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Marein bei Neumarkt (politischer Bezirk Murau) | Omnilex
LGBL_ST_19860630_46•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Marein bei Neumarkt (politischer Bezirk Murau)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Marein bei Neumarkt (politischer Bezirk Murau)
LGBL_ST_19860630_46Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Marein bei Neumarkt (politischer Bezirk Murau)Gazette30.06.1986
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Marein bei Neumarkt (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Sankt Marein bei Neumarkt wird mit Wirkung vom 1. Juni 1986 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Blau pfahlweise ein goldener Akanthus mit einer wachsenden goldenen Lilie,"
§ 2
Die der Gemeinde Sankt Marein bei Neumarkt ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.