Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBL_ST_19870729_57•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_19870729_57Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette29.07.1987
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967; LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Raaba wird mit Wirkung vom 1. Juli 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Schwarz ein goldener Schrägrechtsbalken, belegt mit vier allseits anstoßenden schwarzen Wagenrädern; der Balken beidseits von einer goldenen Kleeblattleiste beseitet".
§2
Die der Gemeinde Raaba ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.