Gesetz vom 14. Juli 1987. mit dem die Steiermärkische Bauordnung 1968 geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz-vom 25. Oktober 1968, mit dem eine Bauordnung für das Land Steiermark erlassen wird (Steiermärkische Bauordnung 1968), LGBl. Nr. 149, zuletzt geändert durch Gesetz LGBl. Nr. 80/19'85, wird wie folgt geändert:
§ 57 Abs. 1 erster Satz hat zu lauten:
„§ 57
(1) Einer Bewilligung der Baubehörde bedürfen Gebäude, Bauwerke und Anlagen (§ 25 Abs. 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974) wie"
§ 57 Abs. 1 lit. j hat zu lauten:
„j) Die Veränderung der Höhenlage eines im Freiland befindlichen Grundstückes, soweit sie mit dem Aufbringen von natürlichem oder künstlichem Material verbunden ist und besondere technische Fertigkeiten verlangt, insbesondere Ablagerungsplätze für Müll."
Krainer
Landeshauptmann
Schaller
Landesrat