Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 1988 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Magdalena am Lemberg (politischer Bezirk Hartberg) | Omnilex
LGBL_ST_19880330_18•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 1988 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Magdalena am Lemberg (politischer Bezirk Hartberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 1988 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Magdalena am Lemberg (politischer Bezirk Hartberg)
LGBL_ST_19880330_18Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 1988 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Magdalena am Lemberg (politischer Bezirk Hartberg)Gazette30.03.1988
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Magdalena am Lemberg (politischer Bezirk Hartberg).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Sankt Magdalena am Lemberg wird mit Wirkung vom 1. Mai 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein silbernes Salbgefäß im roten Schild mit silbernem Innenbord, der mit grünen Kleeblättern belegt ist.“
§ 2
Die der Gemeinde Sankt Magdalena am Lemberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.