Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die
Verlelhung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Lorenzen bei Scheifling | Omnilex
LGBL_ST_19880714_38•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die
Verlelhung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Lorenzen bei Scheifling
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die
Verlelhung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Lorenzen bei Scheifling
LGBL_ST_19880714_38Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die
Verlelhung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Lorenzen bei ScheiflingGazette14.07.1988
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die Verlelhung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling
(politischer B~zirk Murau) "
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling wird mit Wirkung vom 1. Juli 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot über einem goldenen Gegenzinnenbalken
ein die obere Schi~dhälfte füllender goldener Rost. "
§ 2
Die der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.