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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 29. Juli 1988, mit der ein Grundwasserschongebiet zum Schutze der Wasserversorgungsanlage der Leibnitzerfeld-Wasserversorgungs-Ges. m. b. H. im nordöstlichen Leibnitzer Feld bestimmt wird und Wirtschaftsbeschränkungen im Bereich des Grundwasserschongebietes angeordnet werden. | Omnilex