Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1988, mit der
die Verordnung über Dienstprüfungen für die Beamten der Allgemeinen
Verwaltung geändert wird. | Omnilex
LGBL_ST_19880829_65•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1988, mit der
die Verordnung über Dienstprüfungen für die Beamten der Allgemeinen
Verwaltung geändert wird.
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1988, mit der
die Verordnung über Dienstprüfungen für die Beamten der Allgemeinen
Verwaltung geändert wird.
LGBL_ST_19880829_65Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1988, mit der
die Verordnung über Dienstprüfungen für die Beamten der Allgemeinen
Verwaltung geändert wird.Gazette29.08.1988
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1988, mit der die Verordnung über Dienstprüfungen für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung geändert wird.
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Steiermärkischen Landesbeamtengesetzes, LGBl. Nr. 124/1974 in Verbindung mit §§ 8 bis 17 des Gehaltsüberleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 180/1974, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 1975, LGBl. Nr. 177/1975 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/1988, über Dienstprüfungen für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung wird wie folgt geändert:
Im § 6f Ziffer 3 hat in der drittletzten Zeile das Wort „soll“ an Stelle des Wortes „muß“ zu treten.
Der den Landeshauptmann vertretende Landeshauptmannstellvertreter: