Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1988 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an
die Gemeinde Paldau (politischer Bezirk Feldbach) | Omnilex
LGBL_ST_19881103_86•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1988 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an
die Gemeinde Paldau (politischer Bezirk Feldbach)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1988 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an
die Gemeinde Paldau (politischer Bezirk Feldbach)
LGBL_ST_19881103_86Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1988 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an
die Gemeinde Paldau (politischer Bezirk Feldbach)Gazette03.11.1988
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Paldau (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Paldau wird mit Wirkung vom 1. November 1988 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Paldau eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.