Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Grabersdorf (politischer Bezirk Feldbach). | Omnilex
LGBL_ST_19890127_7•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Grabersdorf (politischer Bezirk Feldbach).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Grabersdorf (politischer Bezirk Feldbach).
LGBL_ST_19890127_7Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Grabersdorf (politischer Bezirk Feldbach).Gazette27.01.1989
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grabersdorf (politischer Bezirk Feldbach).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Grabersdorf wird mit Wirkung vom 1. Februar 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot unter einem goldenen Stern und über einem goldenen Andreaskreuz eine goldene gotische Wiege in Seiten- und linker Vorderansicht.“
§ 2
Die der Gemeinde Grabersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.