Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Loipersdorf (politischer Bezirk Fürstenfeld). | Omnilex
LGBL_ST_19890428_31•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Loipersdorf (politischer Bezirk Fürstenfeld).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Loipersdorf (politischer Bezirk Fürstenfeld).
LGBL_ST_19890428_31Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Loipersdorf (politischer Bezirk Fürstenfeld).Gazette28.04.1989
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Loipersdorf (politischer Bezirk Fürstenfeld).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Loipersdorf wird mit Wirkung vom 1. April 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über goldenem Schildfuß in Sturzwogenschnitt in Blau eine goldene Laubkrone.“
§ 2
Die der Gemeinde Loipersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.