Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Rohrbach-Steinberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung). | Omnilex
LGBL_ST_19890612_44•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Rohrbach-Steinberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Rohrbach-Steinberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung).
LGBL_ST_19890612_44Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Rohrbach-Steinberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung).Gazette12.06.1989
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach-Steinberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Rohrbach-Steinberg wird mit Wirkung vom 1. Juni 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau zwei Schrägrechtsbalken von je fünf goldenen Rosen, rechts oben ein schrägrechts gestellter goldener Ger.“
§ 2
Die der Gemeinde Rohrbach-Steinberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.