Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Salla (politischer Bezirk Voitsberg). | Omnilex
LGBL_ST_19890612_45•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Salla (politischer Bezirk Voitsberg).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Salla (politischer Bezirk Voitsberg).
LGBL_ST_19890612_45Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Salla (politischer Bezirk Voitsberg).Gazette12.06.1989
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Salla (politischer Bezirk Voitsberg).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Salla wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Schwarz über einem rechteckigen, behauenen, mit drei schwarzen Nägeln strahlenförmig belegten silbernen Stein im Schildfuß eine silberne Pfeilerreihe mit fünf vollen Bögen, seitlich und oben an die Schildränder stoßend.“
§ 2
Die der Gemeinde Salla ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.