Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Juni 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde Klöch (politischer Bezirk Radkersburg). | Omnilex
LGBL_ST_19890712_56•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Juni 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde Klöch (politischer Bezirk Radkersburg).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Juni 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde Klöch (politischer Bezirk Radkersburg).
LGBL_ST_19890712_56Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Juni 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die
Gemeinde Klöch (politischer Bezirk Radkersburg).Gazette12.07.1989
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Juni 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Klöch (politischer Bezirk Radkersburg).
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972, und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinde Klöch wird mit Wirkung vom 1. September 1989 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Klöch eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.