Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 1989 über die
Festsetzung von Hektarhöchsterträgen für Wein im Jahr 1989. | Omnilex
LGBL_ST_19890712_59•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 1989 über die
Festsetzung von Hektarhöchsterträgen für Wein im Jahr 1989.
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 1989 über die
Festsetzung von Hektarhöchsterträgen für Wein im Jahr 1989.
LGBL_ST_19890712_59Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 1989 über die
Festsetzung von Hektarhöchsterträgen für Wein im Jahr 1989.Gazette12.07.1989
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 1989 über die Festsetzung von Hektarhöchsterträgen für Wein im Jahr 1989.
Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 13. Mai 1986 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Weinbaues (Steiermärkisches Landesweinbaugesetz), LGBl. Nr. 60/1986, wird verordnet:
Für das Jahr 1989 werden für folgende Rebsorten Hektarhöchsterträge für die Erzeugung von Wein festgesetzt: