Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Michaelerberg (politischer Bezirk Liezen). | Omnilex
LGBL_ST_19890927_74•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Michaelerberg (politischer Bezirk Liezen).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Michaelerberg (politischer Bezirk Liezen).
LGBL_ST_19890927_74Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Michaelerberg (politischer Bezirk Liezen).Gazette27.09.1989
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Michaelerberg (politischer Bezirk Liezen).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Michaelerberg wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Schwarz golden aus einem Dreiberg wachsend ein Steinbock mit ausgeschlagener Zunge, überhöht von einer Waage.“
§ 2
Die der Gemeinde Michaelerberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.