Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Oktober 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sebersdorf (politischer Bezirk Hartberg).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Sebersdorf wird mit Wirkung vom 1. November 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Schwarz durch ein mit der Schneide nach oben gekehrtes und mit der Spitze vorwärts gerichtetes silbernes Pflugmesser geteilt, silbern oben drei strahlenförmig gelegte Ähren, die äußeren beblättert, unten gestützt eine Hopfenrebe von zwei Blättern und drei Blüten.“
§ 2
Die der Gemeinde Sebersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer