Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Nestelbach im Ilztal (politischer Bezirk Fürstenfeld). | Omnilex
LGBL_ST_19891124_93•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Nestelbach im Ilztal (politischer Bezirk Fürstenfeld).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Nestelbach im Ilztal (politischer Bezirk Fürstenfeld).
LGBL_ST_19891124_93Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1989 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Nestelbach im Ilztal (politischer Bezirk Fürstenfeld).Gazette24.11.1989
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach im Ilztal (politischer Bezirk Fürstenfeld).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Nestelbach im Ilztal wird mit Wirkung vom 1. November 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Gold und Grün im Wellenschnitt geteilt, oben fünf (3 : 2) schwarze Pflugscharen, unten gestürzt drei blühende goldene Nesseln.“
§ 2
Die der Gemeinde Nestelbach im Ilztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.