LGBL_ST_19891214_96•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Oktober 1989, mit der Durchführungsbestimmungen zum Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetz erlassen werden (Lehrplan der landwirtschaftlichen Handelsschule).
LGBL_ST_19891214_96Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Oktober 1989, mit der Durchführungsbestimmungen zum Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetz erlassen werden (Lehrplan der landwirtschaftlichen Handelsschule).Gazette14.12.1989
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Oktober 1989, mit der Durchführungsbestimmungen zum Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetz erlassen werden (Lehrplan der landwirtschaftlichen Handelsschule).
Auf Grund des § 84 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 12/1977, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/1987, wird verordnet:
§ 1
Die landwirtschaftliche Handelsschule wird als dreijährige ganzjährige Schule in der Fachrichtung Landwirtschaft oder Gartenbau geführt.
§ 2
Lehrplan
Die Ausbildung hat aber nicht nur rein fachliche Qualitäten anzubieten und zu erreichen, sondern in der Charakterschulung den Wert der Arbeit als kulturschaffendes Element besonders herauszustellen. Wirtschaftsausbildung und Erziehung sollen in ihrer Harmonie die sittliche Verantwortung des Wirtschaftsführers gegenüber der Gemeinschaft festigen. Die allgemeinbildenden Lehrgegenstände haben den Fachunterricht durch die lebensnahe Gestaltung und den Einsatz visueller und audiovisueller Hilfsmittel sowie von Fachexkursionen und kulturellen Veranstaltungen zu ergänzen.
Wochen- Gesamt-
Gegenstände L* G* L* G* L* G* L* G* L* G*
Religion . . . . . . . . . . 2 2 2 2 2 2 6 6 240 240
Lebenskunde . . . . . . . . . 1 1 1 1 1 1 3 3 120 120
Deutsch . . . . . . . . . . . 4 4 3 3 2 2 9 9 360 360
Englisch einschließlich
Fachsprache . . . . . . . . . 3 3 2 2 2 2 7 7 280 280
Zeitgeschichte . . . . . . . - - 2 2 - - 2 2 80 80
Wirtschaftsgeographie . . . . 2 2 2 2 - - 4 4 160 160
Biologie und Warenkunde . . . 2 2 2 2 - - 4 4 160 160
Betriebswirtschaftslehre . . 3 3 4 4 4 4 11 11 440 440
Betriebswirtschaftslehre-
Praktikum . . . . . . . . . . - - - - 1 1 1 1 40 40
Genossenschaftswesen mit
Praktikum . . . . . . . . . . - - - - 1 1 1 1 40 40
Rechnungswesen . . . . . . . 4 4 3 3 4 4 11 11 440 440
Wirtschaftliches Rechnen . . 2 2 - - - - 2 2 80 80
Datenverarbeitung
und angewandte Datenverarbeitung
a) Datenverarbeitung . . . . - - 2 2 2 2 4 4 160 160
b) computerunterstütztes
Rechnungswesen . . . . . . - - - - 2 2 2 2 80 80
c) computerunterstützte
Textverarbeitung . . . . . - - - - 2 2 2 2 80 80
Staatsbürgerkunde und
Rechtslehre . . . . . . . . . - - - - 3 3 3 3 120 120
Volkswirtschaftslehre . . . . - - - - 2 2 2 2 80 80
Textverarbeitung . . . . . . 4 4 4 4 2 2 10 10 400 400
Leibesübungen . . . . . . . . 2 2 2 2 2 2 6 6 240 240
Pflanzenbau . . . . . . . . . 2 - 2 - 2 - 6 - 240 -
Tierhaltung . . . . . . . . . 2 - 2 - 2 - 6 - 240 -
Obstbau . . . . . . . . . . . - - 1 - - - 1 - 40 -
Waldwirtschaft . . . . . . . - - 1 - - - 1 - 40 -
Landtechnik und Baukunde . . 2 - 2 - 2 - 6 - 240 -
Landwirtschaftliche
Betriebswirtschaft . . . . . - - 2 - 2 - 4 - 160 -
Allgemeiner Gartenbau . . . . - 4 - 1 - - - 5 - 200
Gärtnerische
Betriebswirtschaft . . . . . - - - - - 2 - 2 - 80
Zierpflanzenbau . . . . . . . - 1 - 1 - 1 - 3 - 120
Gemüsebau . . . . . . . . . . - - - 1 - 1 - 2 - 80
Binderei und Blumenschmuck . - - - - - 1 - 1 - 40
Landschaftsgärtnerei . . . . - - - 1 - 1 - 2 - 80
Baumschulwesen . . . . . . . - - - 1 - 1 - 2 - 80
Technik im Gartenbau . . . . - 1 - 1 - 1 - 3 - 120
Praktischer Unterricht . . . 8 8 4 8 4 4 16 20 640 800
43 43 43 43 44 44 130 130 5200 5200
Hauswirtschaft und bäuerlicher
Fremdenverkehr . . . . . . . - - - - 1 1 1 1 40 40
Lebende Fremdsprache . . . . - - - - 2 2 2 2 80 80
Musische Bildung . . . . . . 1 1 1 1 1 1 3 3 120 120
Schach . . . . . . . . . . . 1 1 1 1 - - 2 2 80 80
G = Fachrichtung Gartenbau
Religion
Die Bildungs- und Lehraufgabe, die Aufteilung des Lehrstoffes und die didaktischen Grundsätze dieses Unterrichtsgegenstandes werden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und gesondert verlautbart.
Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Dieser Gegenstand ist als Lebenshilfe für heranreifende junge Menschen zu betrachten. Im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes steht die Festigung und Vertiefung einer lebensbestimmenden Wertordnung. Die Schüler sollen Einblick in die Vielfalt der Lebensprobleme gewinnen und die Notwendigkeit der Einordnung in die Gemeinschaft erfassen lernen. Charakterformung und Persönlichkeitsbildung sind fortzusetzen.
Der Wert der Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, sind den Schülern nahezubringen. Die Bedeutung einer ständigen Weiterbildung ist bewußtzumachen, die Freude am Musischen, insbesondere am Singen, zu fördern. Anleitungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung sind zu geben.
Lehrstoff: 1. bis 3. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Unsere Schulgemeinschaft: Das Zusammenleben im Internat. Das Klima prägen Lehrer und Schüler. Jeder ist Träger der Gemeinschaft. Mitbestimmung und Mitverantwortung der Schüler.
Gutes Benehmen: Das Benehmen bei Tisch. Die tägliche Körperpflege. Zu jedem Anlaß richtig gekleidet. Höflichkeit, Herzensbildung, Rücksichtnahme und Takt im täglichen Zusammenleben. Das Benehmen in der Öffentlichkeit.
Die Gesundheit, unser höchstes Gut: Der Körper und seine Funktionen - Erkrankungen und Schäden, Maßnahmen zur Gesunderhaltung. Alkohol, Nikotin, Suchtgifte, Erste Hilfe.
Geschlechtserziehung: körperliche, geistige und seelische Reifungsvorgänge und ihre Bewältigung. Vorstufe für Ehe und Familie. Aufgaben der Selbsterziehung.
Kultur formt den Menschen: Feste und Feiern in Familie und Gemeinschaft. Einführung in das Kunstschaffen. Bäuerliches Kulturgut. Gemeinschaftsförderndes Singen, Lernen einfacher Lieder. Musik - Literatur - Geschichte. Freizeit - Bildung und Gemeinschaft. Freizeit schaffen, Freizeit sinnvoll nutzen. Notwendigkeit der Jugendgemeinschaften. Die Familie als Kulturträger. Die gute Kinderstube - Starthilfe für das spätere Leben. Die Berufs- und Dorfgemeinschaft. Der Mensch lernt nie aus.
Die Familie und ihre Funktion: Voraussetzung für die Familiengründung. Partnerwahl. Der Elternberuf, Vater- und Mutterbild - Bedeutung für die natürliche und körperliche Entwicklung des Kindes. Die Familie als Erziehungsgemeinschaft. Der Mensch und seine Entwicklungsstufen -
Erziehungsprobleme. Verantwortete Elternschaft: Empfängnisverhütung - Abtreibung. Alt und jung unter einem Dach - Generationsproblem.
Didaktische Grundsätze:
Richtiges Benehmen, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zuzuwenden. Der musischen Erziehung ist Raum zu geben. Für diesen Unterrichtsgegenstand gelten die Grundsätze der Lebensnähe, der Konzentration und der praktischen Anwendung in verstärktem Maße.
Deutsch
Bildungs-und Lehraufgabe:
Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation, Kooperation und Toleranz. Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit.
Kenntnis und Anwendung individuell zweckmäßiger Lernmethoden. Gewandter und richtiger Gebrauch der deutschen Sprache unter Beachtung wirtschaftlicher Bereiche.
Fähigkeit zu logischen, vollständigen und unmißverständlichen Äußerungen. Sichere Beherrschung der Grammatik, Rechtschreibung und Aussprache. Vertrautheit mit der Kultur von heute, Verständnis und Aufgeschlossenheit für Kunst und Literatur, Bereitschaft zur Weiterbildung und kulturellen Sinngebung des Lebens.
Kenntnis bedeutender Werke der deutschen und vor allem der österreichischen Literatur. Einblick in große Dichtungen der Weltliteratur. Selbständige Lektüre gehaltvoller Werke.
Vertrautheit mit den Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsfunktionen der Massenmedien; Fähigkeit und Bereitschaft zu persönlichem Urteil und kritischer Auswahl.
Lehrstoff: 1. Klasse (4 Wochenstunden)
Mündlicher Ausdruck:
Sinngemäßes und richtiges Lesen und Sprechen; mundartfreie Aussprache; mündliche Wiedergabe von Erlebtem, Gelesenem und Besprochenem; Redeübung und Kurzreferat, Telefonat; freies Sprechen; Rollenspiel.
Rechtschreibung:
Sichere orthographische Beherrschung des Wortschatzes unter Beachtung der Wirtschaftssprache; intensive und praxisorientierte Übungen zur Verbesserung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter; Satzzeichen; Silbentrennung; Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken, Korrektursymbole.
Sprachkunde:
Erkennen und Beherrschen der elementaren Satz- und Wortgrammatik.
Schriftlicher Ausdruck:
Aufsatz (Lebensbereich des Schülers, Phantasie); Nacherzählung; Inhaltsangabe; Schilderung; Beschreibung; Bericht; Stilübung.
Lesen und Textverstehen:
Texte, Textsorten und Textteile, besonders aus Werken österreichischer Autoren; Sach- und Gebrauchstexte.
Massenmedien:
Bedeutung von Film, Fernsehen, Hörfunk, Presse; Programm- und Textauswahl.
Mündlicher Ausdruck:
Sinngemäßes und richtiges Lesen und Sprechen; Redeübung und Kurzreferat; freie Diskussion.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Übung der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter, besonders der Wirtschaftssprache; elementare Wort- und Satzgrammatik; Unterscheidung von Mundart und Hochsprache (Standardsprache).
Schriftlicher Ausdruck:
Protokoll; Charakteristik; Erörterung; Stoffsammlung; Gliederungs- und Stilübung; kreativer Aufsatz.
Literatur und Textverstehen:
Texte aus bedeutenden Werken des deutschen Sprachraumes und der Weltliteratur; Hinweise auf literarische Strömungen bis einschließlich Realismus; Proben moderner Dichtung, besonders österreichischer Autoren; Sach- und Gebrauchstexte.
Massenmedien:
Werbung und Information; Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung. Auswahlmöglichkeiten des Konsumenten; Erlebnisverarbeitung durch das Gespräch.
Mündlicher Ausdruck:
Gesprächs- und Redetechnik; Kundengespräch; Referat, Diskussion, Argumentation, Interview.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit; Erweiterung des Wortschatzes, insbesondere der Wirtschaftssprache; häufig vorkommende Fremdwörter.
Schriftlicher Ausdruck:
Problemarbeit; Stoffsammlung und Gliederungsübung; Stilübung.
Literatur und Textverstehen:
Überblick über das deutschsprachige Schrifttum vom Naturalismus bis zur Gegenwart; Proben der deutschsprachigen Literatur und der Weltliteratur mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Dichtung; exemplarische Behandlung modernen Schrifttums.
Massenmedien:
Spiegelungen aktueller Ereignisse in den Massenmedien; Meinungsbildung und Verhaltenssteuerung; Bildung und Unterhaltung durch die Massenmedien; Programmauswahl.
Didaktische Grundsätze:
Der Deutschunterricht soll ein umfassendes Sprach- und Kulturbewußtsein wecken, das auch das kulturelle Geschehen in anderen Ländern mit einschließt.
Fachübergreifende Probleme stellen Querverbindungen zu verschiedenen Unterrichtsgegenständen her und motivieren ein über die fachspezifische Behandlung der Themen hinausgehendes Verständnis.
Der mündliche Ausdruck ist durch Übungen zu fördern, die zum ausdrucksvollen Sprechen und Lesen führen sowie die Beherrschung der freien Rede und die Teilnahme an Diskussionen ermöglichen. Die Schüler sind zu einer klaren und deutlichen Sprechweise anzuhalten. Die deutsche Hochsprache (Standardsprache) ist als überregionale Sprachform zu verwenden.
Ständige Übungen sollen zur sicheren Beherrschung der Rechtschreibung führen. Die Grammatik soll das Verständnis für den Aufbau der Sprache vertiefen und den sprachlichen Ausdruck verbessern. Schulische und häusliche Übungen sind in ausreichendem Maße zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben und zu korrigieren. Für den Aufsatzunterricht sind altersgemäße Themen zu wählen, die dem Bildungsziel der Schule entsprechen. Durch Gliederungsübungen soll das logische Denken geschult werden. Ausdrucksübungen bilden den stilistischen Geschmack und sind Ausgangspunkt für die Stilkunde. Literaturverständnis ist dem Schüler durch ausgewählte Werke zu vermitteln; diese sind aus ihrer Zeit heraus verständlich zu machen, Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen, das Allgemein-Menschliche hat Vorrang vor dem rein Literarischen, das Verständnis des Einzelwerkes vor dem literaturgeschichtlichen Überblick.
Audiovisuelle Lehrmittel (z. B. Film, Fernsehen, Hörfunk, Tonband, Schallplatte, Dia), Zeitungsartikel und kulturelle Veranstaltungen (z. B. Theateraufführungen und Dichterlesungen) sollen den Unterricht lebendig gestalten und ergänzen.
Diskussionen schaffen die Fähigkeit, die Massenmedien durch Informationsvergleiche und Erkennbarmachen von Klischees kritisch zu beurteilen.
Schularbeiten:
Vier in der 1. Klasse, je drei in der 2. und 3. Klasse, in der 3. Klasse mindestens eine zweistündige.
Englisch einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Oberstes Ziel ist die Fähigkeit des Schülers, sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit zu bedienen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich in einfacher Form mündlich und schriftlich auszudrücken.
Anzustreben sind:
Fähigkeit zur Kommunikation auf Gebieten der Alltags- und Wirtschaftssprache;
weitgehende Sicherheit in der Rechtschreibung und eine zumindest phonemrichtige Aussprache;
weitgehende Sicherheit in der Verwendung der wesentlichen grammatischen Strukturen;
Fähigkeit, leichtere Texte aus Alltag und Wirtschaft zu verstehen;
Fähigkeit zur Abfassung gebräuchlicher Formen der Geschäftskorrespondenz, vor allem des Außenhandels, und Kenntnis des dazu notwendigen Wort- und Phrasenschatzes;
Einblicke in wesentliche Aspekte des staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens der englischsprachigen Länder und in die Beziehungen dieser Länder zu Österreich;
Fähigkeit zu logischem Denken, Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit;
Fähigkeit und Bereitschaft zur selbständigen Weiterbildung;
Vertrautheit mit den Medien und den durch sie gegebenen Bildungsmöglichkeiten;
Verständnis für die Eigenart der englischsprechenden Länder;
Bereitschaft zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Lehrstoff: 1. Klasse (3 Wochenstunden)
Thematischer Bereich:
Der Mensch und seine Umwelt: Körper, Kleidung, Mahlzeiten, Familie, Haus, Schule, Einkauf, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Darstellung einfacher Sachverhalte, Zusammenfassung.
Sprachstruktur:
Aussprache (auch mit Hilfe der Lautschrift), Intonation; Schreibung; alle für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen: Verb (Stammformen, Zeiten, einfache Form und Verlaufsform, Aspekt, Modus, Konditional und Passiv, Modalverben und Ersatzformen, indirekte Rede, Gerund als Subjekt und Objekt); Frage und Verneinung, Wortstellung, Hauptsatz, Gliedsatz.
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft: Gemeinde, Geschäfte, Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Massenmedien, Kino, Theater; Sport, Reisen, Gesundheit.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages (Anbahnung, Abschluß, Lieferung).
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung,
Privatbrief, Geschäftsbrief.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen:
verkürzter Gliedsatz, Konditionalsatz; Infinitiv-, Gerund- und Partizipialkonstruktionen.
Thematischer Bereich:
Formen der betrieblichen Organisation, Industrie und andere Produktionsformen, Handel, Dienstleistungen der Bank, Zahlungsmittel;
Fremdenverkehr; Werbung; staatliche und politische Einrichtungen;
landeskundliche und aktuelle Themen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages (Zahlung, Mängelrüge); Stellenbewerbung; Telekommunikation.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Zusammenfassung, Übersetzung einfacher Texte, Kurzreferat, Geschäftsbrief.
Sprachstruktur:
Ergänzung und Festigung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
Didaktische Grundsätze:
Das wichtigste Ziel des Englischunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben. Die Anforderungen, die im jeweiligen thematischen Bereich in bezug auf Kommunikationsformen und Sprachstruktur an den Schüler gestellt werden, müssen auf das Niveau einer mittleren Schule abgestimmt sein. Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.
Der Einsatz verschiedener Sozialformen (z. B. der Partner- oder Gruppenarbeit) dient einerseits der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert andererseits die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers.
In allen Klassen sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen. Die Fähigkeit, die Lautschrift zu lesen, ist in der 1. Klasse zu vermitteln.
Audiovisuelle Mittel sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Kontakte mit den englischsprechenden Ländern sind zu fördern.
Die im Lehrstoff der einzelnen Klassen angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können in allen Klassen kürzere erzählende Texte verwendet werden. Schulische und häusliche Übungen sind in ausreichendem Maße zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben und zu korrigieren. Der Grundwortschatz und gebräuchliche Wendungen aus der Alltagssprache sollen vor allem in der 1. Klasse und im 1. Semester der 2. Klasse vermittelt werden. Danach wird der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Von der 2. Klasse an soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert usw.).
Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltagssprache und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer möglichst korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen.
Von der 2. Klasse an sind auch die vorwiegend im geschriebenen Englisch vorkommenden Strukturen zu berücksichtigen; anzustreben ist hier allerdings nur die passive Beherrschung im Hinblick auf die Übersetzung ins Deutsche. Die Übersetzung in die Muttersprache ist in der 1. und 2. Klasse in erster Linie Verständnishilfe. In der 3. Klasse soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende einfache Texte (vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft) ins Deutsche zu übertragen. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).
Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle, vor allem des Außenhandels, anhand von Musterbriefen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen. Die Fähigkeit, Geschäftsbriefe in die Fremdsprache zu übersetzen, ist hier anzustreben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen.
Schularbeiten:
Je drei in jeder Klasse.
Zeitgeschichte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die politisch-gesellschaftlich-ökonomische Umwelt. Achtung vor kultureller Leistung; Toleranz; Vertiefung der staatsbürgerlichen und demokratischen Gesinnung im Sinne des Unterrichtsprinzips Politische Bildung.
Anteilnahme am öffentlichen Geschehen, Bereitschaft zur Aufnahme von Informationen, Einsicht in politische Sachverhalte, Urteilsfähigkeit in politischen Fragen.
Lehrstoff: 2. Klasse (2 Wochenstunden)
Europa vor 1914.
Der Erste Weltkrieg und seine Folgen:
Ursachen und Verlauf; Revolutionen in Rußland; Leninismus.
Europäische Neuordnung:
Pariser Friedensverträge; Völkerbund; Gründung der Republik Österreich; Gründung der Weimarer Republik.
Weltwirtschaft in der Zwischenkriegszeit:
Verlust der Vormachtstellung Europas; die USA als neue Wirtschaftsmacht; Weltwirtschaftskrise.
Die Demokratie in der Krise:
Innenpolitische Radikalisierung; Aufstieg totalitärer Systeme (Stalinismus, Faschismus).
Österreich in der Zwischenkriegszeit:
Vom demokratischen zum autoritären Staat; wirtschaftliche und soziale Probleme; politische Parteien (Ideologie, Organisation, Gegensätze);
Radikalisierung des politischen Lebens; antidemokratische Entwicklung;
Ständestaat.
Nationalsozialismus:
Scheitern der Weimarer Republik; Ideologie und Herrschaftssystem;
Rassenpolitik; Lebensraumansprüche; Mittel und Methoden der Unterdrückung;
Wirtschafts- und Außenpolitik.
Zweiter Weltkrieg:
Ursachen und Verlauf; Widerstand gegen Diktatur und Fremdherrschaft. Österreich zwischen Anschluß und Befreiung.
Der Weg aus dem Chaos:
Von Teheran bis Potsdam; Vereinte Nationen; Aufteilung der Welt in Ost und West; Wiedererrichtung der Republik Österreich; Besatzungszeit und Wiederaufbau; Österreichischer Staatsvertrag; Kalter Krieg; Ära der Koexistenz.
Zeitgeschichte Afrikas, Asiens und Lateinamerikas:
Entkolonialisierung; Islamische Revolution; neue politische und wirtschaftliche Gegensätze.
Jüngste Entwicklung:
Die Rolle der Supermächte bei nationalen und internationalen Konflikten;
Atomstrategie und Rüstungswettlauf; neue politische und soziale Bewegungen;
Zweite industrielle Revolution; Entwicklung der Massenmedien; Eroberung des Weltraums; das 20. Jahrhundert im Spiegel der Kunst.
Das neutrale Österreich:
Österreichs Möglichkeiten und Aufgaben in der Völkergemeinschaft; innenpolitisches Kräftespiel (politische Parteien, Interessensvertretungen); Umfassende Landesverteidigung; Volksgruppen in Österreich.
Die Rolle der Frau in der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist entsprechend seiner Bedeutung für die Gegenwart zu gewichten, wobei - soweit erforderlich - auch auf wesentliche Grundlagen aus dem 19. Jahrhundert Bezug zu nehmen ist.
Geistige, wirtschaftliche und soziale Faktoren sind als Triebkräfte stärker in den Vordergrund zu stellen als die von ihnen ausgelösten geschichtlichen Einzelereignisse. Dabei ist auch die Alltagsgeschichte zu beachten. Zusammenfassungen und typische Beispiele sind wichtiger als die Vermittlung von Detailwissen.
Die Aktivierung der Schüler bei der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes ist durch Diskussion, Gruppenarbeit und projektorientierten Unterricht zu fördern. Vorträge schulfremder Personen können zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts herangezogen werden.
Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung grundlegender Kenntnisse im physisch-geographischen wie im gesellschaftlich-kulturellen Bereich und Befähigung zur Bewertung ihrer Bedeutung für Mensch und Wirtschaft.
Fähigkeit, Funktionszusammenhänge zwischen geographischem Raum, Mensch und Gesellschaft zu verstehen und zu beurteilen.
Verständnis für das Leben und Wirtschaften in unterschiedlichen Räumen und unter verschiedenen Natur- und Gesellschaftsbedingungen. Verständnis für die Notwendigkeit raumplanerischer Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen sowie einer funktionsfähigen Wirtschaft. Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Handelns im geographischen Raum sowie Akzeptanz ökologischer Grenzen als Voraussetzung für verstärktes Umweltbewußtsein. Einsicht in die Verantwortung des wirtschaftenden Menschen gegenüber Natur und Gesellschaft. Anleitung zu selbständiger Analyse, Interpretation und Auswertung geographischen, vor allem wirtschaftsgeographischen Informationsmaterials. Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen, räumlichen Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten.
Lehrstoff: 1. Klasse (2 Wochenstunden)
Die Erde als Ganzes:
Unser Planet:
Stellung der Erde im Weltraum; Bewegungen der Erde und ihre Folgen; Gestalt und Oberfläche der Erde.
Aufbau der Erde:
Schalenbau, geothermische Tiefenstufe, Wärmeausgleichsströmungen.
Geographische Darstellungsmöglichkeiten und deren Interpretation:
Globus, Karten, Pläne, Tabellen, Grafiken, Diagramme, Fotos, Bilder, Filme.
Orientierung auf der Erde:
Gradnetz, Zeitzonen, Weltverkehr und Reiseplanung.
Kräfte, die die Erdoberfläche gestalten:
Endogene Kräfte; exogene Kräfte; Einfluß des Menschen auf die Oberflächenformen; Naturkatastrophen.
Lufthülle der Erde:
Aufbau der Lufthülle, Klimafaktoren, Grundzüge der Wetter- und Klimakunde; Klimazonen der Erde und ihre Wechselwirkungen mit den Lebens- und Wirtschaftsformen; Einflüsse des wirtschaftenden Menschen.
Bevölkerung der Erde:
Statistische Kennzahlen der Bevölkerung und deren Auswertung, Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsverteilung, Funktionszusammenhänge zwischen Bevölkerung und Wirtschaft, die Erde als begrenzter Raum für die Weltbevölkerung. Konflikte zwischen Gruppen, Rassen, Religionen. Veränderung und Gefährdung der Umwelt durch den Menschen. Wechselwirkungen zwischen Ökologie und Ökonomie.
Großräume der Erde:
Afrika:
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturräume Afrikas; aktuelle Fragen und Problemgebiete Afrikas.
Asien (ohne Sowjetunion und Japan):
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturräume Asiens; aktuelle Fragen und Problemgebiete Asiens.
Lateinamerika:
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; lateinamerikanischer Kulturraum; aktuelle Fragen und Problemgebiete Lateinamerikas.
Entwicklungsländer:
Historische, räumliche und sozioökonomische Grundlagen der Unterentwicklung; Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung, Analphabetismus, Unterernährung, Landflucht, Verstädterung, Elendsviertel, Einkommens- und Besitzverhältnisse, Bodenreform, Entwicklungshilfe.
Großräume der Erde:
Australien, Ozeanien und die Polargebiete:
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturraum Australiens, Ozeaniens und der Polargebiete; aktuelle Fragen und Problemgebiete Australiens, Ozeaniens und der Polargebiete.
Angloamerika:
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; angloamerikanischer Kulturraum; aktuelle Fragen und Problemgebiete Angloamerikas.
Sowjetunion:
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturwelt der Sowjetunion; aktuelle Fragen und Problemgebiete der Sowjetunion. Die Weltmächte USA und UdSSR im Vergleich.
Japan, Industriemacht ohne Rohstoffe.
Europa:
Naturpotential, Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur; Kulturräume Europas; aktuelle Fragen und Problemgebiete Europas.
Industrieländer:
Historische, räumliche und sozioökonomische Grundlagen der Industrialisierung; Stellung und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftssektoren in der Industriegesellschaft; Probleme der Industriestaaten.
Österreich:
Naturpotential:
Bau- und Oberflächenformen der österreichischen Großlandschaften; Wetter, Klima und Vegetation und ihr Einfluß auf Leben und Wirtschaft in Österreich; Gewässerkunde, Gewässerschutz.
Bevölkerung:
Statistische Kennzahlen, Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsverteilung, ländliche und städtische Lebensformen und ihre Wechselbeziehungen; Mobilität.
Die österreichische Wirtschaft:
Primärer, sekundärer und tertiärer Sektor und deren Veränderungen; Gegenüberstellung von Aktiv- und Passivräumen Österreichs (Zentralräume, ländliche Gebiete, Grenzgebiete, Berggebiete).
Raumordnung und Raumplanung:
Aufgaben, Instrumente und Ziele der örtlichen und überörtlichen Raumplanung; Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, Gefahrenzonenplan; Natur- und Landschaftsschutz; Probleme der Ver- und Entsorgung.
Verkehrsgeographie Österreichs:
Entwicklung und Bedeutung der einzelnen Verkehrsträger; Lokal-, Regional- und Transitverkehr; Individualverkehr, öffentlicher Verkehr; Fahrplan und Tarif; Reiseplanung; Probleme der Verkehrsplanung.
Europäische Bündnisse:
Entstehung, Aufgaben, Ziele und Probleme der•europäischen Integration; Verflechtungen Österreichs mit den europäischen Bündnissen.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe sieht als inhaltlichen Schwerpunkt die Wechselwirkungen zwischen geographischem Raum, Gesellschaft und Wirtschaft vor. Der Vermittlung von übertragbarem Wissen und Können im Geographieunterricht kommt deshalb große Bedeutung zu. Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem allgemeingeographischen und topographischen Bereich sollten als vielfach anwendbar in allen Schulstufen bei den geeigneten Lehrinhalten geübt und gefestigt werden. Ebenso sollten wirtschaftskundliche Fachbegriffe und Lehrinhalte stets in den Lehrstoff eingeflochten werden.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Durch die Anleitung zum Sammeln und Auswerten einschlägiger Informationen aller Art (z. B. Zeitungsartikel, Beiträge in Zeitschriften, Karten, Pläne, Statistiken, bildliche und graphische Darstellungen, Nachschlagewerke, Auswertung von Fernsehbeiträgen) kann die Selbständigkeit des Schülers besonders gefördert werden. Dadurch kann beim Schüler die Fähigkeit, geographische Arbeitsmethoden und Hilfsmittel in relevanten Lebenssituationen sachgerecht anzuwenden, entwickelt werden. Zur Förderung konstruktiver Schüleraktivität ist der motivations-und leistungsfördernde Methodenwechsel besonders geeignet, welcher neben dem Frontalunterricht auch die Einzel- und Gruppenarbeit, den projektorientierten Unterricht und Rollenspiele miteinbeziehen soll. Der Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln ist zur Gewährleistung eines anschaulichen Geographieunterrichts nützlich.
Exemplarische Themen sollen unter Berücksichtigung der Aktualität und der Selbständigkeit des Schülers, besonders im Hinblick auf die Brauchbarkeit für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Lebenssituationen, ausgewählt werden. Lehrausgänge und Exkursionen sollen eingeplant werden, um den Schüler mit räumlichen und wirtschaftlichen Situationen und deren Problemen vor Ort vertraut zu machen. Vorträge schulfremder Personen sind für die Sicherung und Vertiefung des Unterrichtsertrages sehr nützlich.
Biologie und Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erfassen der Zusammenhänge zwischen Bau und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren einschließlich ihrer Beziehung zur Umwelt. Kenntnis des Baues und der Funktionen des menschlichen Körpers sowie der Grundzüge der Hygiene. Einsicht in die Sonderstellung des Menschen innerhalb der Natur und die sich daraus ergebende Verantwortung gegenüber der belebten und unbelebten Umwelt. Einblicke in die Tatsachen der Vererbung, der Entwicklung des Einzellebewesens und des Lebens auf der Erde. Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes, in dem der einzelne Mensch sowohl in die Gesellschaft als auch in die belebte und unbelebte Umwelt eingeordnet ist.
Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge, der wichtigsten Rohstoffe und ihrer Verarbeitung. Verständnis für die Natur als begrenzte Rohstoffquelle. Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge, z. B. Kostenfragen bei technologischen Verfahren, bei der Umwelttechnik, bei der Wiederverwertung von Abfallprodukten sowie bei der Rückgewinnung von Rohstoffen. Fähigkeit zur Beurteilung der Qualität und Verwendbarkeit von Waren; Konsumentenerziehung.
Lehrstoff: 1. Klasse (2 Wochenstunden)
Einführung in die Warenlehre.
Allgemeine Biologie:
Vorstellung wesentlicher Fachdisziplinen.
Definition des Lebens; Struktur der Zelle; Grundlagen der Mikrobiologie;
Bedeutung der Mikroorganismen im Naturhaushalt.
Der Mensch:
Zelle; Gewebe; Organe und Organsystem unter Berücksichtigung physiologischer Vorgänge; Fortpflanzung; Sexuallehre; Embryonalentwicklung. Grundzüge der Hygiene. Gesunde Ernährung. Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.
Einführung in die Erdwissenschaften:
Mineralogische Grundbegriffe, Mineral, Gestein; Entstehung und Ausbildungsformen der Minerale und Gesteine.
Mineralphysik:
Lagerstätten (Ressourcenpotential und -nachfrage).
Steine und Erden:
Wichtige Schleif- und Poliermittel; Tonwaren und Glas; Schmuckmaterialien. Baustoffe und deren Verwendung in der Industrie bis zum Haushalt unter Berücksichtigung humanökologischer Anforderungen (Baubiologie).
Metalle:
Eisen und Stahl, wichtige Bunt-, Leicht- und Edelmetalle. Vorkommen, Aufbereitung, Gewinnungsverfahren, Verwendung. Wichtige Legierungen und deren Einsatzbereiche; Korrosionsschutz; Pulvermetallurgie.
Wasser:
Arten, Verwendungsbereiche.
Wasserverunreinigung und Auswirkung auf die Umwelt.
Luft:
Zusammensetzung, Verwendungsbereiche.
Luftverunreinigung und ihre Auswirkung auf die Umwelt.
Boden:
Schadstoffanreicherungen und ihre Auswirkungen auf Wasser und Nahrungsmittel.
Energie:
Energieformen und deren Bereitstellung.
Energieträger: Entstehung, Gewinnung, Transport.
Grundzüge der Verarbeitung, Verwendung. Einflüsse der Energiewirtschaft auf die Umwelt; Entwicklungstendenzen auf dem Energiesektor; Energiebilanz Österreichs.
Nahrungsmittel:
Lebensmittelrecht; Lebensmittelkonservierung.
Getreide; Hülsenfrüchte; Mahlprodukte; Back- und Teigwaren; Stärke, Konsumzucker; Obst und Gemüse; Milch und Molkereiprodukte; Eier; Fleisch; Fische; Fette.
Beeinflussung der Nahrungsmittelqualität durch Produktion und Vermarktung.
Genußmittel:
Wichtige Gewürze; narkotische Genußmittel; Erzeugnisse der Gärungsindustrie.
Holz und Holzverwertung; Papierindustrie.
Textilien:
Natur- und Chemiefasern und ihre Verarbeitung.
Leder und Pelze.
Kautschuk und Kunststoffe:
Eigenschaften; Verarbeitung; Verwendung und Umweltverträglichkeit. Wasch- und Reinigungsmittel.
Aufgaben und Ziele der Abfallwirtschaft (z. B. Entsorgungstechnologie). Normung, Warenkennzeichnung, Warentest, Verkaufskunde, Konsumenteninformation, Konsumbewußtsein.
Didaktische Grundsätze:
Aktuelle Probleme und wichtige technologische Neuerungen sind stets unter Einbeziehung der ökologischen Grundsätze und ökonomischen Überlegungen zu berücksichtigen. Die Einführung in die Erdwissenschaften ist auf technisch bedeutsame Sachverhalte zu beschränken.
Somatologische, hygienische und sexuelle Fragen sind behutsam zu behandeln. Fragen der Arbeitswelt sind zu berücksichtigen.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die Behandlung von Sicherheitstechnik und Umweltschutz großer Wert zu legen. Der anschaulichen Gestaltung des Unterrichts dienen Naturobjekte, Warenproben und audiovisuelle Unterrichts mittel. Die Möglichkeit der Aktivierung der Schüler bei der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes ist durch warenkundliche Übungen bzw. Diskussionen wahrzunehmen. Die Erziehung des Schülers zum kritischen Konsumenten soll durch die Lektüre von Konsumentenzeitschriften und durch Weitergabe von Informationen über wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen gefördert werden. Die Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit, insbesondere beim Verkaufsgespräch, ist durch entsprechende Lehr- und Arbeitsmethoden (z. B. Gruppenarbeit) zu üben.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, wie Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen, wobei die fachspezifische Terminologie zu beachten ist.
Vorträge schulfremder Personen können zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts vorgesehen werden. Lehrausgänge und Exkursionen sollen durchgeführt werden.
Betriebswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis über den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt.
Verständnis für betriebliche Entscheidungsvorgänge und Fähigkeit, übertragene Aufgaben selbständig auszuführen.
Kenntnis der Leistungsfaktoren und der Leistungsbereiche des Betriebes sowie der Rechtsformen der Unternehmung. Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen betriebswirtschaftlicher Vorgänge. Fähigkeit zur verbalen, rechnerischen und graphischen Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme. Fertigkeit in der Abfassung der wesentlichen Schriftstücke. Erkennen der Rationalisierungsmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Büroautomation und der modernen Formen der innerbetrieblichen und zwischenbetrieblichen Kommunikation. Fähigkeit zum wirtschaftlichen Denken und zum verantwortungsbewußten Handeln sowie Aufgeschlossenheit für die Teamarbeit. Verständnis für die Notwendigkeit zur Kommunikation und Bereitschaft zur Kooperation in betriebswirtschaftlichen wie auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen.
Erkenntnis, daß trotz der unbestrittenen Notwendigkeit eines möglichst rationellen Betriebsablaufs der Betriebsangehörige mit dem von ihm geleisteten Produktionsfaktor Arbeit nicht auf gleicher Ebene mit den Betriebsmitteln steht, sondern daß er als Handelnder und Mitgestaltender die zentrale Stellung im Betriebsablauf einnimmt. Verständnis für die Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeitswelt.
Fähigkeit zur selbständigen Arbeit und Bereitschaft zur Weiterbildung. Verständnis für die Problematik des Umweltschutzes.
Lehrstoff: 1. Klasse (3 Wochenstunden)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen:
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb und Unternehmung:
Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes).
Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister) sowie über die Unternehmungsformen.
Mitarbeiter im Unternehmen, Vollmachten.
Beschaffung und Absatz:
Der Kaufvertrag im Rahmen von Beschaffung und Absatz einschließlich des Schriftverkehrs und der Grundlagen der mündlichen Kommunikation:
Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß des Kaufvertrages. Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Annahme; Zahlung).
Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug).
Der Wechsel in den Grundzügen.
Einzelhandel und Großhandel:
Aufgaben und Bedeutung; Betriebsformen.
Handelsvermittler (Überblick).
Organisationsformen des Marktes:
Messen, Musterlager usw. in den Grundzügen.
Industrie und Handwerk:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung. Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Fertigungsbetriebe.
Transportwirtschaft:
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler in den Grundzügen. Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur. Einfache Tarifberechnungen.
Banken und Wertpapierbörse:
Wesen und Bedeutung der Bankbetriebe.
Leistungserstellung (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungs- und Eigengeschäfte).
Typen der Bankbetriebe (Übersicht).
Wertpapiere; Wertpapierbörse.
Versicherungen:
Bedeutung; Arten der Versicherung; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung einschließlich Schriftverkehr.
Außenhandel:
Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages.
Zoll und Zollverfahren in den Grundzügen.
Exportförderung im Überblick.
Fremdenverkehr:
Bedeutung; Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Fremdenverkehrsbetriebe in den Grundzügen. Der Schriftverkehr im Fremdenverkehrsbetrieb.
Öffentliche Verwaltung:
Begriff und Bedeutung; Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) in den Grundzügen.
Unternehmensführung:
Überblick über die Managementfunktionen (Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle) und Managementtechniken.
Mitarbeiter im Betrieb:
Mitarbeiterauswahl.
Personalführung (Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterl1eurteilung, Mitbestimmung). Schriftverkehr im Personalbereich, insbesondere bei Beginn (Bewerbung) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Marketing:
Grundzüge des Marketing; die betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Marktforschung; Marketinginstrumente (Werbung einschließlich Schriftverkehr sowie kundenorientiertes Verhalten einschließlich Verhandlungstechnik und Verkaufsgespräch).
Beschaffung und Lagerhaltung:
Grundbegriffe der Beschaffung und Lagerhaltung; die betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung.
Bestimmung der Lagergröße und Errechnung wichtiger Kennzahlen. Kosten der Lagerhaltung.
Finanzierung und Investition:
Finanzierung (Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung wichtiger Kennzahlen).
Investition (Begriff und Arten; Investitionsplanung und Investitionsentscheidung im Überblick).
Geld- und Kapitalanlage.
Grundzüge der Gründung, des Zusammenschlusses, der Sanierung und der Auflösung von Unternehmungen.
Kosten als Entscheidungsgrundlage (Kostenbewußtsein). Betrieb und Umwelt.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes aller Klassen.
Didaktische Grundsätze:
Der betriebswirtschaftliche Unterricht muß in seiner Gesamtheit auf die Erfüllung seiner Leitfunktion ausgerichtet sein. Er ist altersgemäß zu gestalten. In der 1. Klasse sind die betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie der Überblick über die betriebswirtschaftlichen Funktionen zu erarbeiten. In der 2. Klasse ist der Lehrstoff berufsorientiert und in der
Schularbeiten:
Je drei in jeder Klasse.
Betriebswirtschaftslehre-Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, übertragene praxisgerechte Aufgaben unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig und im Team auszuführen.
Lehrstoff: 3. Klasse (1 Wochenstunde)
Der Lehrstoff umfaßt Themen aller einschlägigen Unterrichtsgegenstände in fachübergreifenden, zusammenfassenden und praxisgerechten Aufgabenstellungen. Neben kürzeren praktischen Übungen (z. B. Büroorganisation, Postbearbeitung, Erstellung von Kalkulationen, Kontierung von Belegen, Terminorganisation, innerbetriebliche Kommunikation, Verkaufsgespräche, Organisation von Sitzungen, Tagungen und Konferenzen) sind umfangreiche zusammenhängende Beispiele aus der Wirtschaftspraxis durchzuführen. Der Schriftverkehr ist besonders zu berücksichtigen.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Themenwahl ist auf die Tätigkeit der Absolventen der Handelsschule im künftigen Beruf Rücksicht zu nehmen. Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisgerecht festigen kann. Besondere Bedeutung kommt daher der Lösung zusammenhängender wirtschaftspraktischer Fälle aller Art zu.
Der Einsatz von maschinellen Verarbeitungseinrichtungen, Organisationsmitteln und Originalunterlagen ist vorzusehen. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit soll unter anderem durch Gruppenarbeit, Projektarbeit und Rollenspiel gefördert Werden. Das Verhalten gegenüber Geschäftsfreunden, Vorgesetzten, Mitarbeitern usw. ist zu schulen.
Durch Lehrausgänge und Exkursionen, Heranziehen von Fachleuten aus der Wirtschaft und der Verwaltung ist das Verständnis für die Praxis zu fördern.
Die Angewandte Betriebswirtschaftslehre (Praktikum) ist so zu organisieren, daß eine individuelle Betreuung der Schüler durch den Lehrer möglich ist. Eine Blockung der Unterrichtsstunden ist wünschenswert.
Genossenschaftswesen mit Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die moderne Marktwirtschaft erfordert eine genaue Kenntnis des wirtschaftlichen Zusammenspiels. Jene Kenntnisse sind zu vermitteln, die den Schüler zum wirtschaftlichen Denken anleiten und ihn zur Erfassung der jeweiligen Marktsituation befähigen. Im Hinblick auf die schwierige Stellung der landwirtschaftlichen Produktion und Vermarktung kommt dem Genossenschaftswesen eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinschaftsgesinnung und die Bereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit sind auf allen Ebenen zu fördern.
Lehrstoff: 3. Klasse (1 Wochenstunde)
Geschichtliche Entwicklung der Genossenschaften (Raiffeisen, Schulze-Delitsch). Aufbau der ländlichen Genossenschaftseinrichtungen, Zweck, Aufgaben und Ziele, Funktionen, Organe und Führung, Genossenschaftsgesetz, Kreditwesen, gesetzliche Revision, sonstige Gemeinschaftsformen überbetrieblicher Zusammenarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat an die Erfahrungswelt der Schüler anzuknüpfen. Die Behandlung spezifischer Markt- und Absatzprobleme einzelner Produkte hat sich auf eine generelle Übersicht zu beschränken, da die einzelnen Kapitel ausführlich in den produktionstechnischen Fächern besprochen werden. Der Besuch von Absatzveranstaltungen und die Besichtigung von Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen ist zu empfehlen.
Der Unterrichtsstoff ist unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Abhängigkeit aller Wirtschaftszweige darzustellen. Wenn möglich, sollen Genossenschaftspraktiker zu Vorträgen und Diskussionen eingeladen werden. Die Blockung mit dem Fach Betriebswirtschaftslehre-Praktikum wäre wünschenswert.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen wesentlichen Teilbereichen des Rechnungswesens, insbesondere der
Lehrstoff: 1. Klasse (4 Wochenstunden)
Einführung:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche Grundlagen; Belegwesen; Buchhaltungssysteme.
System der Doppik:
Begriff und Merkmale der doppelten Buchhaltung; die Bilanz als Ausgangspunkt der Doppik; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.
Kontenrahmen (EKR) und Kontenplan.
Grundsätze der Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; formale Bestimmungen;
Verbuchung.
Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch:
Z. B. Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe; Bezugs- und Versandkosten;
Rücksendungen; Preisnachlässe; Skonto; Zahlung (ohne Wechsel); Steuern;
Löhne und Gehälter.
Der Hauptbuchabschluß unter Einschaltung der Abschlußtabelle.
Bücher der Doppik:
Arten; Verknüpfung; Neben- und Hilfsbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch und anderes).
Organisationsformen der Buchhaltung in Klein- und Mittelbetrieben. Einmonatiger Geschäftsfall im manuellen Durchschreibeverfahren mit einfachen Geschäftsfällen (anhand von losen Belegen).
Grundzüge der Bilanzlehre:
Grundzüge der Bewertung; Waren- und Materialbewertung (Abfassungsprinzipien).
Anlagenbewertung:
Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung; Berechnung und Verbuchung (Anlagenverzeichnis, Anlagenkartei).
Grundzüge der Bilanzlehre (Fortsetzung):
Anschaffung und Ausscheiden von Anlagen; Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellung.
Forderungsbewertung.
Rücklagen: Begriff und Arten.
Terminrechnung; Ratenrechnung.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften, beschränkt auf einfache
Fälle.
Grundzüge der Kostenrechnung:
Grundbegriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation (einschließlich Zollrechnung); kalkulatorische Kosten.
Kostenzurechnung:
Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).
Einfache Beispiele aus Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben, insbesondere Kalkulationen. Absatzkalkulation.
Grundlagen der Teilkostenrechnung.
Buchungsübungen (Kontierung laufender Geschäftsfälle) möglichst anhand von
Belegen.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften (einfache Fälle).
Grundzüge des Bankrechnens:
Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (vor allem Kontokorrentkredite), von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen).
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens:
Erstellung einfacher Statistiken und Errechnung wichtiger Kennzahlen.
Einführung in die Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern, Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Überblick über die Körperschaftsteuer), Verkehrsteuern, Besitzsteuern, sonstige Abgaben, Grundzüge des Beihilfenrechtes, Abgabenverfahren. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen. Verbuchung besonderer Geschäftsfälle, z. B. Reisekosten, Leasing. Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle), Kontierung von Belegen. Zusammenfassende Übungen zum Lehrstoff aller Klassen.
Didaktische Grundsätze:
Die Ausrichtung des Rechnungswesens auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre und die ständige Anpassung des Lehrstoffes an die Bedürfnisse der Praxis sind besonders zu beachten. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu.
Die Verantwortung des im Rechnungswesen tätigen Mitarbeiters gegenüber allen am Unternehmen Interessierten und gegenüber der Gesamtwirtschaft ist ständig zu betonen.
Die für die Berufsausübung des Absolventen praxis-relevanten Teilbereiche des Lehrstoffes sind durch ständiges üben besonders zu festigen. Auf die Erzielung einer einwandfreien Form aller Ausarbeitungen ist Wert zu legen.
Der paginierten Form des Kontos ist der Vorzug zu geben. Die Beispiele haben sich auf das Wesentliche zu beschränken. Dem Beleg als Grundlage der Verbuchung ist besondere Bedeutung beizumessen.
Die Bilanzlehre ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechtes sind schon von der 1. Klasse an unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes zu beachten.
Auf die Funktion der Kostenrechnung als Entscheidungsinstrument ist in einfacher Form Bedacht zu nehmen. Das Schwergewicht ist auf die Kalkulation zu legen.
Auf den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen ist Bedacht zu nehmen. Praxisgerechte Organisationsmittel sind zu verwenden. Kaufmännische Rechner sind einzusetzen, wobei die optimale Bedienung stets zu beachten ist.
Die Aktivierung der Schüler ist insbesondere durch praxisbezogenen Unterricht unter Verwendung von Kursblättern, Tarif- und Gebührenordnungen sowie sonstigem Anschauungsmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit zu fördern.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Schularbeiten:
Je vier in jeder Klasse, in der 3. Klasse bei Bedarf zweistündig.
Wirtschaftliches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beherrschung der rechnerischen Voraussetzungen für die Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme.
Lehrstoff: I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Einführung in das wirtschaftliche Rechnen:
Aufgaben; Grundregeln, Grundrechnungsarten, Bruchrechnen. Rechnen mit kaufmännischen Rechnern.
Rechnen mit benannten Zahlen:
Die wichtigsten Währungen; Maß- und Gewichtssysteme.
Schlußrechnung.
Kettensatz (Währungsumrechnungen).
Prozentrechnung:
Prozentrechnung von, auf und in hundert; einfache Bezugs- und Absatzkalkulation.
Zinsenrechnung von, auf und in hundert.
Einfache und zusammengesetzte Durchschnittsrechnung.
Einfache Verteilungsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Das logische Verständnis soll bei der Lösung der Aufgaben im Vordergrund stehen. Dem Schätzen der Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführung ist besonderes Augenmerk zuzuwenden. Das Zahlenverständnis soll durch üben während des ganzen Jahres auch ohne Verwendung des kaufmännischen Rechners gefestigt werden.
Die optimale Bedienung der kaufmännischen Rechner ist zu üben (Fingersatz, Rechengang).
Die Schüler sind zur übersichtlichen Darstellung und zur Einhaltung einer
sauberen Form anzuhalten.
Vier Schularbeiten.
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung, die die Bedienung von Datenverarbeitungsgeräten ermöglichen und deren Verständnis gewährleisten. Kenntnis der Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweisen eines Datenverarbeitungssystems; Verständnis für die Lösung einfacher kaufmännischer Problemstellungen unter Verwendung der Datenverarbeitung. Verständnis für Informationsflüsse.
Fähigkeit, Arbeiten am Computer mit Hilfe von Bedienerhandbüchern durchzuführen.
Fähigkeit, mit Hilfe von fertigen Softwarepaketen einfache kaufmännische Auswertungen durchzuführen.
Einsicht in die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung und der Kommunikationstechnik auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft.
Lehrstoff: 2. Klasse (2 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Datenverarbeitung:
Aufbau eines Datenverarbeitungssystems; Hardware (Zentraleinheit, Peripheriegeräte, Datenträger); Software (Betriebssystem, Dienstprogramme, Tools, Programmiersprachen, Anwenderprogramme).
Hierarchie der Daten.
Gerätebedienung:
Operating am vorhandenen Datenverarbeitungssystem; Tastatur; Bildschirm; Drucker; sonstige Peripheriegeräte.
Betriebssystem:
Einführung in das vorhandene Betriebssystem.
Anwendung der Dienstprogramme.
Programm- und Datendateien:
Begriffe, Unterschiede.
Einführung in die Programmierung anhand einfacher Beispiele. Einführung in ein Programmpaket zur Dateiverwaltung. Erstellung einfacher Dateien (Dateierfassung und Änderungsdienst). Ausgabe des Datenbestandes auf Liste.
Arten von Datenverarbeitungssystemen:
Personalcomputer; Netzwerke; Mainframe; Betriebsarten der Datenverarbeitung (Batch, Dialog, On-line, Off-line).
Kaufmännische Auswertungen:
Lösung einfacher kaufmännischer Aufgabenstellungen; Feststellung des vorhandenen Datenbestandes; Festlegung der gewünschten Auswertungen;
Listbildentwurf; Realisierung mit einem vorhandenen Software-Paket;
Dokumentation; Archivierung; Copyright (Schutz geistigen Eigentums). Datensicherung und Datenschutz; Persönlichkeitsschutz. Einsatzmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik;
Büroautomation.
Gesellschaftliche Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung auf die Betriebswirtschaft und die Volkswirtschaft (insbesondere Sozialpolitik).
Didaktische Grundsätze:
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu. Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Tools gelegt werden. Dabei ist auf die Verwendung von Bedienerhandbüchern besonderer Wert zu legen.
Die Programmiertechnik ist auf wenige einfache Beispiele zu beschränken. Bei den praktischen Arbeiten sind die theoretischen Grundkenntnisse laufend zu wiederholen.
Neben audiovisuellen Unterrichtsmitteln ist auf die Verwendung von Originalformularen und sonstigem Anschauungsmaterial Wert zu legen. Die Schüler sind zu Sorgfalt, Gründlichkeit und konstruktiver Zusammenarbeit in der Gruppe anzuleiten.
Vorträge schulfremder Personen können in den Unterricht eingebaut werden.
Lehrausgänge und Exkursionen sind wünschenswert.
Doppelstunden können vorgesehen werden.
Schularbeiten:
Je zwei in jeder Klasse, bei Bedarf zweistündig.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung von Arbeiten im Rechnungswesen unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage. Fähigkeit zur datenverarbeitungsgerechten Kontierung sowie zum Lesen von Computerausdrucken; Fertigkeit bei der Datenerfassung.
Lehrstoff: 3. Klasse (2 Wochenstunden)
Überblick über die Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage, Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit.
Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen Geschäftsfällen:
Finanzbuchhaltung (einschließlich Lager- und Anlagenbuchhaltung); Eröffnung, laufende Buchungen und Abschluß anhand einer losen Belegsammlung.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge.
Didaktische Grundsätze:
Die rein mechanische Eingabe muß gegenüber dem Verständnis für die sachlichen Zusammenhänge zurücktreten.
Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens sind zu beachten. Datensicherungen, Fehlerfeldkontrollen, Abstimmungen usw. sind laufend durchzuführen.
Auf rasche und rationelle Belegerfassung ist besonderer Wert zu legen. Das Lesen von Computerausdrucken ist zu üben.
Die selbständige Arbeit der Schüler ist zu fördern. Doppelstunden sind vorzusehen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zum normengerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung unter Einbeziehung der Stenotypie und Phonotypie. Beherrschen der Grundfunktionen eines Text- und Dateiprogrammes. Überblick über die Möglichkeiten der Telekommunikation, über die Büroautomation und Büroorganisation unter besonderer Berücksichtigung der computerunterstützten Textverarbeitung. Überblick über ergonomische Aspekte von Bildschirmarbeitsplätzen. Fähigkeit zum selbständigen Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen.
Lehrstoff: 3. Klasse (2 Wochenstunden)
Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach handschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen in Einzel- und Teamarbeit. Dateierstellung und -bearbeitung. Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.
Einblick in die für die Einführung der computerunterstützten Textverarbeitung notwendigen Maßnahmen. Organisation der computerunterstützten Textverarbeitung. Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroautomation; Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz; sozio-ökonomische Aspekte und Auswirkungen der Bildschirmarbeit.
Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der computerunterstützten Textverarbeitung hat im Sonderunterrichtsraum für Kleincomputer stattzufinden. Dabei soll das Erstellen praxisgerechter und unterschriftsreifer Schriftstücke mit dem Computer im Vordergrund stehen. Diktiergeräte sind in den Unterricht einzubeziehen.
Die bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Beherrschung der Tastatur, der Stenotypie und der Phonotypie sind weiter zu pflegen. Das Interesse an der Anwendung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten ist zu fördern.
Die Motivation der Schüler soll durch Fallbeispiele aus der Praxis erhöht werden. Im Unterricht ist besonders darauf zu achten, daß für numerische Eingaben die ausgelagerte Zeliner-Tastatur verwendet wird.
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Überblick über die wichtigsten Staatsfunktionen und Rechtsgrundlagen, die für Wirtschaft und Alltagsleben von Bedeutung sind. Erarbeitung der zur unmittelbaren Anwendung im Berufs- und Privatleben, in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung notwendigen Kenntnisse der Rechtsgrundlagen der österreichischen Verfassung und Verwaltung, des Privatrechtes, des Sozial- und Arbeitsrechtes und des Gewerberechtes sowie eines kurzen Überblickes über Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Fähigkeit zur verantwortungsbewußten Wahrnehmung politischer Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten. Bejahung der demokratischen Gesellschaftsordnung und des rechtsstaatlichen Prinzips in allen Bereichen. Bereitschaft zur Verständigung und Zusammenarbeit.
Lehrstoff: 3. Klasse (3 Wochenstunden)
Der Mensch und die Rechtsordnung:
Besonderheiten und Geltungsbereich von Rechtsnormen; Rechtssubjekte; Zugang zum Recht.
Grundbegriffe der Staatslehre:
Staatselemente; Staatszwecke; Staats- und Regierungsformen; Meinungsbildung und politische Parteien; Staatenverbindungen; Menschenrechte.
Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht:
Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung; Bund, Länder und Gemeinden; Gesetzgebungsorgane; Verwaltungssysteme und -verfahren; Gerichtsbarkeit; Kontrolle der Staatsgewalt, insbesondere Volksanwaltschaft.
Sozialpartnerschaft:
Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Privatrecht:
Überblick über das Personen-, Familien- und Erbrecht; Sachenrecht; Schuldrecht unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatz-, Konsumentenschutz- und Mietrechtes.
Wesen und Aufgaben der Gerichtsbarkeit:
Strafgerichtsbarkeit - Zivilgerichtsbarkeit mit Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht; einfache Schriftsätze.
Arbeitsrecht:
Kollektiver und individueller Arbeitsvertrag; Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; betriebliche Mitbestimmung.
Sozialrecht:
Grundsätze der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Arbeitsmarktförderung.
Gewerberecht:
Einteilung der Gewerbe; Voraussetzungen für die Ausübung; Gewerbeberechtigung; Betriebsanlagen; Gewerbebehörden und -verfahren.
Besondere Gebiete des Wirtschaftsrechtes:
Datenschutz, Umweltschutz, unlauterer Wettbewerb.
Verkehrsrecht (wichtigste Bestimmungen).
Didaktische Grundsätze:
Bei der Behandlung von Teilgebieten ist jeweils von der Rechts- und Berufspraxis auszugehen. Der Lehrer hat durch gezielte Betonung aktueller Themen und sinnvolle Beschränkung eine oberflächliche Vielheit des Dargebotenen zu vermeiden. Querverbindungen vor allem zur Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Zeitgeschichte sind herzustellen.
Die Lehrstofferarbeitung muß soweit wie möglich anhand von einprägsamen und lebensnahen Beispielen erfolgen. Im Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist die politische Wirklichkeit und insbesondere die Rolle der Kammern, Verbände, Gewerkschaften und politischen Parteien den Schülern bewußt zu machen.
Einfache Problemstellung und deren Lösung in Gruppenarbeit, Sammlung und Vergleiche verschiedener Berichte von Massenmedien über politische und rechtliche Ereignisse sowie Einbindung von Referenten aus der Rechtspraxis sollen zur Aktivierung der Schüler beitragen.
Volkswirtschaftslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wichtigste Kenntnisse der gesamtwirtschaftlichen Probleme der Volkswirtschaft als Voraussetzung für das Verständnis grundlegender Vorgänge in der Wirtschaft Österreichs und der Welt. Verständnis für volkswirtschaftliche Vorgänge und Aussagen. Bereitschaft zum Verständnis der Zusammenhänge in volkswirtschaftlichen, weltwirtschaftlichen und ökologischen Bereichen.
Lehrstoff: 3. Klasse (2 Wochenstunden)
Volkswirtschaftliche Grundbegriffe: Zusammenfassung und Ergänzung wirtschaftlicher Grundbegriffe; Probleme wirtschaftspolitischen Handelns.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen:
Freie Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, soziale Marktwirtschaft, bestehende Wirtschaftsordnungen, Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik; Sozialpartner.
Konjunkturlehre.
Produktionsfaktoren:
Arbeit, Boden, Kapital, Know-how und Innovation.
Angebot - Nachfrage:
Markt und Marktformen; Preis und Preisarten; Konsument und Wettbewerb; Konsumpolitik und Wohlstandsmessung.
Geld- und Währungswesen:
Funktionen des Geldes; Geldwert und Kaufkraft; Währung; die Oesterreichische Nationalbank und deren Aufgaben; Zahlungsbilanz; Auf- und Abwertung; Probleme nationaler und internationaler Verschuldung.
Wirtschaftskreislauf:
Entstehung des Nationalproduktes; Volkseinkommen (Entstehung, Verteilung); Überblick über die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung;•das Budget.
Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:
Wachstums- und Konjunkturpolitik; Beschäftigungspolitik; Agrarpolitik; Sozialpolitik; Umweltschutzpolitik; Energiepolitik; Fremdenverkehrspolitik.
Internationale Wirtschaft:
Industrie-und Entwicklungsländer, Probleme der Entwicklungshilfe. Internationale Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Der volkswirtschaftliche Unterricht hat in Ergänzung zur Betriebswirtschafts-und Rechtslehre dem Schüler die Stellung des einzelnen Wirtschaftssubjektes in der Gesamtwirtschaft darzulegen. Ausgehend von den bereits vorhandenen Kenntnissen der Betriebswirtschaftslehre ist durch die Behandlung wesentlicher Themen der Volkswirtschaftslehre das Verständnis für gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge zu wecken und zu fördern. Dabei soll der Lehrer entsprechend der Aufnahmsfähigkeit der Schüler die Lehre durch einzelne Kapitel der Volkswirtschaftpolitik, regionalen Erfordernissen oder aktuellen Anlässen entsprechend, ergänzen.
Die Lehrstofferarbeitung hat nach Möglichkeit anhand von wirtschaftspolitischen Anlässen, Berichten der Massenmedien sowie geeignetem Zahlenmaterial aus der Wirtschaft zu erfolgen. Durch eine abschließende kapitelweise Zusammenfassung unter Auswahl der geeigneten Sozialform soll beim Schüler die Bildung und Vertretung einer eigenen Meinung gefördert werden.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit zur sprachlich richtigen, fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der dazu erforderlichen Organisationsmittel.
Bereitschaft zum verantwortungsbewußten Umgang mit den technischen Medien, zur Flexibilität und Teamfähigkeit; Förderung der Kreativität und der Bereitschaft zur Weiterbildung.
Im Teilbereich Maschinschreiben:
Beherrschung des Zehn-Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken; Gewandtheit im Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von mindestens 220 Bruttoanschlägen/Minute und Schreiben nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben/Minute.
Im Teilbereich Kurzschrift:
Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 120 Silben/Minute nach der Deutschen Einheitskurzschrift-Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen und zu lesen. Fähigkeit im Erfassen und Notieren von Texten; Genauigkeit in der Verarbeitung.
Im Teilbereich Stenotypie:
Fähigkeit, Texte mit mindestens 120 Silben/Minute kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Stenogramm.
Im Teilbereich Phonotypie:
Fähigkeit zum rationellen Arbeiten mit Diktiergeräten; Fähigkeit, Phonogramme wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen;
Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Phonogramm;
.Fähigkeit zum normengerechten Besprechen von Tonträgern.
Im Teilbereich Büroorganisation:
Überblick über die Büroorganisation und Kenntnis der dazu erforderlichen Organisationsmittel.
Lehrstoff: 1. Klasse (4 Wochenstunden)
Erarbeiten des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen.
Anwenden der Ziffern und Zeichen sowie der Hervorhebungsarten nach den Önorm-Richtlinien für Maschinschreiben; Tabulatorübungen; Training zum Erreichen einer Geschwindigkeit von mindestens 140 Bruttoanschlägen/Minute (40 Silben/Minute).
Formatnormung und Textgestaltung; äußere Form der kaufmännischen Schriftstücke; Erarbeiten von Briefen einfachster Art mit und ohne Vordruck; Einführung in die Büroorganisation.
Einführung in die Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.
Didaktische Grundsätze:
Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie und Büroorganisation) verwirklicht werden. Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den Önorm-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.
In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.
Im Teilbereich Kurzschrift können den Schülern auch Verkürzungen und Kürzel der Eil- und Redeschrift zusätzlich vermittelt werden. Im Teilbereich Büroorganisation .ist eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Datenverarbeitung und Computerunterstütztes Rechnungswesen vorzunehmen. Darüber hinaus ist beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.
Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Bilden von leistungsmäßig gleichwertigen Gruppen sowie durch Führen von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audiovisuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.
Schularbeiten:
Je zwei in jeder Klasse.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der Schüler zu dienen. Sie sind darauf ausgerichtet, die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern, die Gesundheit zu fördern und positive Charaktereigenschaften zu entfalten.
Die Entwicklung eines funktionstüchtigen Körpers ist eine wichtige Voraussetzung für die Lern- und Arbeitsfähigkeit der Schüler und ihr körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden.
Der Unterricht soll den Schülern eine möglichst allseitige körperliche Grundausbildung vermitteln und den durch einseitige Belastung entstehenden gesundheitlichen Schädigungen entgegenwirken.
Lehrstoff: 1. bis 3. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Grundausbildung in Gymnastik: Bewegungsgymnastik verschiedener Arten.
Leichtathletik: Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen. Sport- und Kampfspiele. Geräteturnen, Schwimmen, Wintersport und Wandern.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl des Lehrstoffes wird durch die örtlichen Gegebenheiten bestimmt. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Tägliches freiwilliges und kontrolliertes üben des Erlernten ist den Schülern zu empfehlen. Es soll der Wille zur sportlichen Weiterbildung angeregt werden. Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülern sind Kenntnisse für einen den jeweiligen regionalen Verhältnissen angepaßten Pflanzenbau zu vermitteln. Dabei ist besonders auf das Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Leistungsfähigkeit des Kulturbodens der Kulturlandschaft Wert zu legen. Der Eigenschaft des Produktionsgebietes, der Markt- und Absatzlage sowie den regionalen Verhältnissen ist zu entsprechen. Allen produktionstechnischen Maßnahmen sind ökologische und betriebswirtschaftliehe Überlegungen zugrunde zu legen.
Lehrstoff: 1. Klasse (2 Wochenstunden)
Pflanzenkunde: Aufbau der Pflanzen. Vom Leben der Pflanzen. Landwirtschaftlich bedeutungsvolle Pflanzen und Pflanzengruppen. Klima und Wetter.
Bodenkunde und Bodenbearbeitung: Bedeutung und Wesen des Bodens. Bestandteile des Bodens. Bodenstruktur und Strukturschäden. Einteilung, Bewertung und Beurteilung der Böden. Bodenbearbeitung. Langfristige Bodenverbesserungen. Bodenschutz.
Pflanzenernährung und Düngung: Grundlagen. Pflanzennährstoffe. Besprechung und Einteilung der Düngemittel. Richtiger Umgang mit Düngemitteln. Düngung der Pflanzen unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftseigener Dünger. Formen des biologischen Landbaues.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterricht ist an das naturkundliche Wissen der Pflichtschule anzuknüpfen. Bei Vermittlung der Grundlagen ist im Hinblick auf ein leichteres Verständnis auf eine durchlaufende Unterrichtsmöglichkeit (je eine Wochenstunde theoretische Grundlagen und je zwei Wochenstunden praktische Grundlagen) hinzuarbeiten.
Auf einen verantwortungsbewußten Pflanzenschutz ist besonders hinzuweisen. Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten, wobei auf Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Anlage von Versuchen und Sammlungen besonderer Wert zu legen ist. Bei allen Erwägungen sind arbeitswirtschaftliche Grundsätze streng zu beachten. Auf die Wichtigkeit der Unfallverhütung und des Natur- und Umweltschutzes ist bei jeder Gelegenheit hinzuweisen.
Schularbeiten:
Je zwei in der 1. bis 3. Klasse.
Tierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Tierhaltung und ihre Stellung im Rahmen der Gesamtlandwirtschaft sind den Schülern bewußtzumachen. Durch Vermittlung grundlegender Kenntnisse über den Bau und die wichtigsten Lebensvorgänge der Tiere ist das Verständnis für die Tierhaltung und -zucht zu fördern.
Zu vermitteln sind die Kenntnisse der Züchtung, Haltung, Fütterung und Vermarktung landwirtschaftlicher Nutztiere. Dem Tierschutzgedanken ist durch die Herausstellung einer artgerechten Haltung der Haustiere Rechnung zu tragen. Gefahren der Umweltbelastung und Qualitätsbeeinträchtigung sind aufzuzeigen.
Der Besonderheit des Produktionsgebietes, der Markt- und Absatzlage und den regionalen Verhältnissen ist zu entsprechen. Produktionstechnischen Maßnahmen sind betriebswirtschaftliche Überlegungen zugrunde zu legen. Im Rahmen der Tiergesundheit und des Tierschutzes ist ein Überblick über alle Faktoren, die zur Erkrankung des Einzeltieres und insbesondere der Tierherden Anlaß geben, zu vermitteln. Das Erkennen des Krankheitsgeschehens als Grundlage für vorbeugende Maßnahmen und die Bedeutung der Seuchenbekämpfung sind bewußtzumachen.
Lehrstoff: 1. Klasse (2 Wochenstunden)
Bau des Tierkörpers und wichtige Lebensvorgänge: Zelle und Gewebe. Stoffwechsel, Blutkreislauf, Atmung. Verdauung. Harn- und Geschlechtsorgane.
Grundlagen der Fütterung: Zusammensetzung des Futtermittels. Nährstoffe. Grundbegriffe der Fütterung. Die wichtigsten Futtermittel.
Milchwirtschaft: Zusammensetzung, Bildung, Gewinnung und Behandlung der Milch. Milchqualität.
Sonderformen der Tierhaltung: Geflügel, Schaf, Pferd und sonstige.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Detailwissen auf dem Gebiet der Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maße zu vermitteln, als es zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge des Tieres und der Erhaltung der Tiergesundheit notwendig ist.
Erkennungsübungen, Futterberechnungen sowie Beurteilungs- und Bestimmungsübungen sind in den Unterricht einzubauen. Besichtigungen von Zucht- und Mastbetrieben, Einrichtungen der Tierzuchtförderung und der Vermarktung dienen der Veranschaulichung des Unterrichtes.
Auf zweckmäßiges Arbeitsverfahren und auf die Unfallverhütung ist Bedacht zu nehmen.
In Betrachtung der Tiergesundheit und des Tierschutzes ist der Schüler auf Zweckmäßigkeiten bestimmter Vorbeugungs- und Behandlungsmethoden und ihre Bedeutung bzw. auf Anwendbarkeit in Form der Ersten Hilfe zu verweisen. Die Probleme der Behandlung von Herdenerkrankungen sind zu erläutern.
Schularbeiten:
Je zwei in der 1. bis 3. Klasse.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülern sind Kenntnisse zu vermitteln, die für den Selbstversorgerobstbau erforderlich sind. Es ist besonders auf jene Obstarten und -sorten einzugehen, deren Anbau für die Selbstversorgung ohne intensive Pflege empfohlen werden kann. Die Schüler sind über die wichtigsten Pflanzenschutzmaßnahmen zu unterrichten. In die bäuerliche Obstverwertung ist einzuführen.
Lehrstoff: 2. Klasse (1 Wochenstunde)
Grundlagen des Obstbaues: Bedeutung des bäuerlichen Obstbaues, Bau der Obstgehölze, Vermehrung, Umveredlung und Pflanzung, Schnitt und Erziehung, Bodenpflege und Düngung.
Die einzelnen Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche, Unterlagen, Sorten.
Pflanzenschutz: Die wichtigsten Schädlinge und Krankheiten.
Ernte und Lagerung: Zeitpunkt und Durchführung der Ernte, Lagerverfahren.
Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein und Fruchtbranntwein.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat auf die strukturellen Gegebenheiten des steirischen Selbstversorgerobstbaues Bedacht zu nehmen. Auf Grundkenntnisse, welche in anderen Gegenständen erworben wurden, ist aufzubauen (Pflanzen-, Boden- und Wetterkunde, Düngung, allgemeiner Pflanzenschutz).
Die Vermittlung praktischer Fertigkeiten (Schnitt, Umveredlung, Süß- und Gärmosterzeugung und anderes) ist von besonderer Bedeutung. Auf die Wichtigkeit eines verantwortungsbewußten Pflanzenschutzes, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes ist bei jeder Gelegenheit hinzuweisen.
Schularbeiten:
Zwei.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat einen Überblick über die Produktions- und Marktverhältnisse in der Waldwirtschaft zu vermitteln. Der Schüler soll jene übersichtliche Kenntnis der Produktionstechnik, der betrieblichen Maßnahmen und marktwirtschaftlichen Erfordernisse erlangen, die zu einem optimalen und nachhaltigen Waldertrag führt. Er ist zum selbständigen Denken, Entscheiden und Handeln anzuleiten. Die Waldgesinnung ist besonders zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff: 2. Klasse (1 Wochenstunde)
Bedeutung der Forst- und Holzwirtschaft: Geschichtlicher überblick, Funktion des Waldes, Struktur der österreichischen Forst- und Holzwirtschaft, Österreichs Holz und Holzprodukte auf dem Weltmarkt.
Grundbegriffe der Ertragslehre: Maßeinheiten, Messen am stehenden Stamm, Vorrat, Zuwachs, Bonität, Bestockung, Altersklasse, Ertragstafeln, Wirtschaftsplan und Waldkarte, Luftbild, Berechnung von Kluppungen mit Sortenanfall und Wertrechnung.
Waldbau: Waldverjüngung, Durchforstung und Bestandespflege, Betriebsformen, Bestandesumwandlung, Technik und Chemie im Waldbau. Probleme des Waldsterbens.
Forstschutz.
Holzernte: Schlägerung im Schwach- und Starkholz, Holzbringung,
Holzausformung und Holzverkauf.
Forstaufschließung, Holz als Werkstoff, Holzindustrie, Forstorganisation und Forstrecht, forstliche Betriebswirtschaft.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat an das in der Grundschule erworbene Wissen anzuknüpfen und darauf aufzubauen. Er ist möglichst praxisnah abzuwickeln und hat auf die Belange der heimischen Waldwirtschaft abgestimmt zu sein. Markt- und betriebswirtschaftliche Erfordernisse sind besonders zu beachten. Moderne Arbeits- und Produktionsverfahren sind in den Vordergrund zu stellen. Auf die Wichtigkeit der Unfallverhütung ist bei jeder Gelegenheit hinzuweisen.
Schularbeiten:
Zwei.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der rationelle Einsatz der Technik in der Land- und Forstwirtschaft erfordert ein hohes Maß an technischen und wirtschaftlichen Kenntnissen. Ausführliche Hinweise für die Wartung der Maschinen und Geräte und für die werkstattmäßige Ausrüstung des Landwirtschaftsbetriebes werden verlangt. Durch die gründliche Erarbeitung von Einsatzkosten sind die wirtschaftlichen Grenzen der Technisierung erkennbar zu machen. Die Schüler sollen befähigt werden, Arbeitsketten nach wirtschaftlichen, technischen und arbeitstechnischen Gesichtspunkten, besonders auch für den überbetrieblichen Maschineneinsatz, einzurichten.
Im Baukundeunterricht sind die für die Bauführung in der Landwirtschaft erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und die Schüler zu wirtschaftlichem Denken bei baulichen Investitionen anzuleiten. Sie sollen zur Einsicht geführt werden, daß dem Bau von Wirtschaftsgebäuden oder der Sanierung bestehender Objekte eine klare betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Betriebes vorauszugehen hat. Auf das Erkennen und Erhalten wertvoller Baubestände soll hingewiesen werden.
Lehrstoff:
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat sich an den Erfordernissen der landwirtschaftlichen Betriebe zu orientieren. Die besonderen technischen Einzelheiten sollen nur soweit behandelt werden, als dies für die Beurteilung der Maschinen und deren Wartung, aber auch für den Arbeitseinsatz nötig ist. Die Arbeitstechnik und Wirtschaftlichkeit stellen einen Schwerpunkt des Unterrichts dar. Auf Unfallschutz ist besonders Bedacht zu nehmen. Der theoretische Unterricht ist durch Einsatz verschiedener Hilfsmittel (Dias, Modelle, Kurzfilme usw.) zu erleichtern. Im praktischen Unterricht in der Werkstätte ist die wirtschaftliche Maschinenpflege zu demonstrieren. Kenntnisse für die Wartung und Reparatur von Maschinen und von Gebäuden sind anzulernen. Beispielhaft mechanisierte Betriebe sowie vorbildliche bauliche Anlagen sollen eingehend besichtigt, vorhandene überbetriebliche Zusammenschlüsse beachtet werden.
Schularbeiten:
Je zwei in der 1. bis 3. Klasse.
Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die ihn zur selbständigen, erfolgreichen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Er soll das in den allgemeinen, produktionstechnischen und marktwirtschaftlichen Fächern erworbene Wissen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfassen, beurteilen und anwenden können. Bei allem Vorrang in der Erreichung des bestmöglichen Wirtschaftserfolges müssen auch die Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit, der gesicherten Existenz und des Bestandes der Familie auf dem Bauernhof beachtet werden. Die Beurteilung der Lebens- und Einkommensbedingungen in der Landwirtschaft im Vergleich mit anderen Unternehmungen und Berufen hat auf die zeitbedingten Veränderungen in der gesamten Volkswirtschaft Rücksicht zu nehmen. Auf die Notwendigkeit und Möglichkeit der Strukturverbesserung im ländlichen Raum und der außerlandwirtschaftlichen Einkommensschöpfung im Neben- und Zuerwerb ist einzugehen. Die überbetriebliche Zusammenarbeit im Maschineneinsatz, in Erzeugergemeinschaften und die Partnerschaft ist zu fördern.
Lehrstoff: 2. Klasse (2 Wochenstunden)
Entwicklung der Landwirtschaft. Heutige Problematik: Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieb, Gemeinschaftsformen. Mensch und landwirtschaftlicher
Betrieb: Persönlichkeit und Berufsausbildung.
Betriebserhebung: Rechtliche Grundlagen des landwirtschaftlichen Betriebes. Produktionsfaktoren; Boden, Arbeit, Kapital. Vermögensarten.
Produktions- und Kostenlehre: Kostengliederung, Produktionskostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, Ertragsgesetze.
Maßstäbe für den Betriebserfolg. Möglichkeiten der Einkommensverbesserung.
Bodennutzung: Unter Berücksichtigung ihrer Ertragsleistung, des Arbeitsbedarfes, der Verträglichkeit mit anderen Betriebszweigen, der speziellen Vor- und Nachteile. Deckungsbeiträge.
Tierhaltung: Wirtschaftliche Bedeutung, Möglichkeiten, Deckungsbeiträge.
Betriebsplanung und deren Methoden: Betriebswirtschaftliche Auswertung eines Buchführungsabschlusses. Programmplanungsbeispiel mit möglichen Varianten. Investitions- und Finanzierungsrechnung und -planung. Betriebsvereinfachung und spezielle Fragen der Nebenerwerbslandwirtschaft. Landwirtschaft und Fremdenverkehr.
Didaktische Grundsätze:
Die Betriebswirtschaft darf nicht als Spezialfach mit scharfen Abgrenzungen gesehen werden. Als Konzentrationsfach hat sie in enger Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen zu stehen, um optimale Kombinationsmöglichkeiten der Betriebszweige zu finden. Der Unterricht ist praxisnah und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche auch mit nichtlandwirtschaftlichen Betrieben sind anzustellen. Das Rechnen von Beispielen zur Erzielung eines optimalen Unterrichtserfolges hat auch in den Fachgegenständen zu erfolgen. Die Einbeziehung der Schul- und Schülerbetriebe in die Erstellung von Übungsbeispielen ist notwendig. Die für die Erstellung von praktischen Beispielen zu Betriebsplänen und Voranschlägen geeignete Methode ist unter dem Gesichtspunkt auszuwählen, daß sie die Schüler in der praktischen Betriebsführung und Betriebsplanung auch tatsächlich anwenden können. In den praktischen Planungsübungen ist von den Voranschlägen einzelner Betriebszweige (z. B. Düngungsplan, Fütterungsplan) über einfach aufbauende Betriebsplanung bis zur Programmplanung vorzugehen. Regional abgestimmte Modellbetriebe mit der Möglichkeit des Datenvergleiches sind heranzuziehen.
Schularbeiten:
Je zwei in der 2. und 3. Klasse.
Allgemeiner Gartenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Unterricht sind unter Bedachtnahme auf biologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte Grundlagen und Bedeutung intensiver gärtnerischer Produktion und Bodennutzung den Schülern bewußt zu machen. Auf eine ausführliche Behandlung von Boden und Düngung, Pflanzenschutz und Botanik ist besonderer Wert zu legen. Darüber hinaus sind die für den praktischen Gärtner erforderlichen Kenntnisse in Wetterkunde zu vermitteln.
Lehrstoff: 1. Klasse (4 Wochenstunden)
Didaktische Grundsätze:
Die Teilgebiete dieses Gegenstandes sind eine wichtige Grundlage für den gesamten Fachunterricht und haben die übrigen Fachgegenstände zu ergänzen. Die Schüler sind zum selbständigen Beobachten von Natur- und Arbeitsvorgängen anzuregen. An Kenntnisse aus Naturkunde und aus Spezialgebieten des Gartenbaues ist anzuknüpfen. Der Unterricht ist durch Vorführungen, Besichtigungen und Übungen möglichst praxisnah zu gestalten. Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.
Schularbeiten:
Je zwei in der 1. und 2. Klasse.
Gärtnerische Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung jener Kenntnisse, die notwendig sind, um die wirtschaftlichen Vorgänge im Betrieb zu verstehen und kaufmännisch richtig zu beurteilen. Ausbildung der Fähigkeit, das in den einzelnen Fachgegenständen erworbene Wissen für eine rationelle Produktion und den Absatz der Erzeugnisse in Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse des Marktes anzuwenden.
Lehrstoff: 3. Klasse (2 Wochenstunden)
Aufgabe und Ziel des gärtnerischen Betriebes, Gartenbau und Gartenbauwirtschaft, volkswirtschaftliche Bedeutung, Aufgabe der landwirtschaftlich-gärtnerischen Betriebswirtschaftslehre. Produktionsfaktoren, Produktionsbedingungen. Beurteilung des Betriebserfolges: Rohertrag, Aufwand, Grundlagen der Bewertung.
Betriebserwerb: Entgeltliche und unentgeltliche Übernahme. Ertragsgesetze, Kostengliederung. Produktionsberechnung. Deckungsbeiträge. Betriebszweige des Gartenbaues. Rationalisierung. Betriebsgröße und überbetriebliche Zusammenarbeit. Optimale Betriebsgröße. Notwendigkeit und Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit. Sortierung und Marktaufbereitung. Vermarktung, Werbung. Möglichkeiten der Markterschließung. Investitionsplanung und Finanzplanung. Programmplanung.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sind von der Bedeutung der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse durch anschauliche Darstellungsmethoden und an Hand von praktischen Beispielen zu überzeugen. Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen sind zu beachten.
Schularbeiten:
Zwei.
Zierpflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülern sind die Grundkenntnisse der Heranzucht, Pflege und Vermarktung der wichtigsten Blumen- und Zierpflanzen im Freiland- und Unterglasanbau zu vermitteln.
Lehrstoff: 1. bis 3. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Freilandzierpflanzen: Sommerblumen, Zweijahresblumen, Stauden, Gehölze.
Zierpflanzen unter Glas: Topfpflanzen und Schnittblumen. Möglichkeiten der Kultursteuerung, Einsatz von Wuchs- und Hemmstoffen, moderne Kulturverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Neuzeitliche Kultur- und Arbeitsverfahren sind zu beachten. Auf die Möglichkeit und Bedeutung der Spezialisierung im Zusammenhang mit den Markt- und Absatzverhältnissen im In- und Ausland ist Bedacht zu nehmen, wobei auf verschiedene Betriebsformen einzugehen ist. Beispiele für produktionsfördernde Maßnahmen und gezielte Werbung als Voraussetzung für die Absatzförderung sind anzuführen.
Schularbeiten:
Je zwei in der 1. bis 3. Klasse.
Gemüsebau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sind mit der Bedeutung des gärtnerischen Gemüsebaues vertraut zu machen. Die speziellen Kenntnisse der Gemüsearten, deren Heranzucht, der Pflege und der wichtigsten Kultureinrichtungen sind zu vermitteln. Im Interesse einer wirtschaftlichen Produktion ist im Unterricht auf die regionalen Verhältnisse, insbesondere auf die Erfordernisse des Marktes, Bedacht zu nehmen.
Lehrstoff: 2. und 3. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Formen des Gemüsebaues unter Mitberücksichtigung des Feldgemüsebaues. Einfluß von Boden und Klima, Lage. Bodenbearbeitung, Fruchtfolge und Bewirtschaftung. Aussaat, Anzucht, Pflanzung und Pflegemaßnahmen. Ernte und Lagerung verschiedener Gemüsearten. Samenanbau. Vermarktungs- und Absatzeinrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Arbeitsverfahren sind in den Vordergrund zu stellen, die Ursachen von Mißerfolgen aufzuzeigen. Auf die Besonderheiten des Produktionsgebietes und der Vermarktung ist entsprechend hinzuweisen. Besonders hervorzuheben sind die Sortierungsvorschriften und das Qualitätsklassengesetz. Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.
Schularbeiten:
Je zwei in der 2. und 3. Klasse.
Binderei und Blumenschmuck
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Unterricht sind Grundkenntnisse der verschiedenen Arbeitstechniken des zur Verfügung stehenden Materials zu vermitteln. Auf die erforderlichen Handfertigkeiten ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Schüler sollen befähigt werden, Binderei-und Blumenschmuckaufgaben gewissenhaft und selbständig zu lösen.
Lehrstoff: 3. Klasse (1 Wochenstunde)
Naturhafte Gestaltung, Gestaltung im Raum, Brauchtumsbinderei, Frühlingsbinderei, Ernte- und Weihnachtsbinderei. Pflanzen-und Behelfsmaterial für die Binderei, Kalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Da es sich in der Hauptsache um praktische Hinweise handelt, ist an die Erfahrungen der Schüler aus dem praktischen Unterricht anzuknüpfen. Besondere Talente in der Gestaltung sind zu fördern. Einzelunterweisungen sind erforderlich. Der Gegenstand ist im Zusammenhang mit den anderen Fachgegenständen zu sehen.
Schularbeiten:
Zwei.
Landschaftsgärtnerei
Bildungs- und Lehraufgabe:
Es ist von der zunehmenden Bedeutung und Funktion des Gärtners in der Landschafts- und Grünraumgestaltung auszugehen. Die Schüler sind mit den begleitenden und vorbereitenden Arbeiten für die Gartengestaltung, Gartentechnik sowie Friedhofsgärtnerei und dem grundlegenden Wissen für diese Fachgebiete vertraut zu machen.
Lehrstoff: 2. und 3. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Gärtnerisches Feldmessen und Fachzeichnen: Längenmessung, Höhenmessung, Winkelmessung. Standlinienmethode, Dreiecksmethode. Zeichnen von einfachen Profilen und Grundrissen. Der Gartenplan.
Gartentechnik und Gartengestaltung: Die wichtigsten Gestaltungsgrundsätze und Gestaltungselemente für den Landschaftsgärtner, Anlage von Gärten.
Friedhofsgärtnerei: Friedhofgestaltung, Gestaltung und Pflege des Grabes. Friedhofsordnung. Die Landschafts- und Friedhofsgärtnerei als Betriebsform.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterricht ist an das Wissen aus den anderen Fachgegenständen anzuknüpfen. Die einzelnen Teilgebiete dieses Gegenstandes sind durch praktische Übungen, Exkursionen und Bildmaterial besonders anschaulich zu gestalten.
Schularbeiten:
Je zwei in der 2. und 3. Klasse.
Baumschulwesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülern sind die wichtigsten Kenntnisse der Heranzucht und Pflege von Gehölzen zu vermitteln. Auf die wirtschaftliche Bedeutung dieses Betriebszweiges, insbesondere auf die marktgerechte Erzeugung von Zier- und Obstgehölzen, ist besonderer Wert zu legen.
Lehrstoff: 2. und 3. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Voraussetzungen für die Errichtung einer Baumschule, Kultureinrichtungen, neue Kulturmethoden (Container), Vermehrung der wichtigsten Gehölze, Schnitt und Pflege der Ziergehölze, Vermarktung und Markenetikett.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterricht ist an den Erfahrungsbereich der Schüler aus dem praktischen Unterricht anzuknüpfen. Der Lehrstoff ist durch Betriebsbesichtigungen zu erhärten, Möglichkeiten der Arbeitsvereinfachung sind aufzuzeigen. Auf die Bedeutung der von der Jahreszeit unabhängigen Erzeugung wie auch auf die Probleme des Importes aus klimatisch begünstigten Ländern ist hinzuweisen. Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.
Schularbeiten:
Je zwei in der 2. und 3. Klasse.
Technik im Gartenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülern ist technisches Grundwissen zu vermitteln, das sie befähigt, die wichtigsten Maschinen und Geräte des Gartenbaues zu pflegen und zu handhaben. Kenntnisse über Kulturbauten, Heizsysteme im Gartenbau, sonstige Betriebsmittel und Einrichtungen sind zu vermitteln. Auf rationelle Ausnützung aller Einrichtungen ist besonders Bedacht zu nehmen.
Lehrstoff: 1. bis 3. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Werkzeuge und Geräte, Maschinen und Versorgungsanlagen, Pflanzenschutzgeräte, Spezialeinrichtungen, Bodenheizung, elektrische Heizung, Temperatursteuerung. Bauliche Einrichtungen, Elemente und Baustoffe, im besonderen Glas und Glasersatz, Begasungsvorrichtungen, Gewächshauskonstruktionen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat an vorhandene Kenntnisse wie an Beobachtungen im gärtnerischen Betrieb anzuknüpfen. Der Unterricht ist durch Besichtigungen, Vorführungen und Demonstrationen praxisnah zu gestalten. Auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.
Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.
Schularbeiten:
Je zwei in der 1. bis 3. Klasse.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im praktischen Unterricht ist das theoretisch erarbeitete Wissen anzuwenden.
Dem Schüler sollen handwerkliche Fertigkeiten in der landwirtschaftlichen Produktion sowie .für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden und Maschinen vermittelt werden. Die für die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes zweckmäßigen Planungsarbeiten sind zu üben. Arbeitsvorteile sind zu vermitteln. Fertigkeiten, die den Zuerwerb und die inner- und überbetriebliche Zusammenarbeit fördern, sind zu beachten. Die Schüler sollen lernen, ihre geistigen und körperlichen Kräfte richtig einzuschätzen und überlegt einzusetzen.
L G
Lehrstoff:
Für die Fachrichtung Landwirtschaft:
Betriebswirtschaft: Besichtigungen und Betriebserhebungen zum Zwecke der Betriebsplanung. Erarbeitung von Betriebsmodellen. Kalkulation.
Pflanzenbau: Praktische Versuchstätigkeit. Anlage eines Herbariums. Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen, Demonstrationen und Übung von Arbeitsvorgängen. Planungsarbeiten.
Tierhaltung: Melkarbeit und Qualitätsmilchgewinnung. Futterbeurteilung und Futtervoranschlag. Fütterungstechniken. Tierbeurteilung. Tierpflege und Stallhygiene. Verwertung tierischer Produkte. Qualitätsbeurteilung. Besichtigungen.
Landtechnik und Baukunde: Umgang mit Werk- und Baustoffen. Wartung und Pflege anhand von Betriebsanleitungen. Einsatz und Demonstration der für das Produktionsgebiet typischen technischen und baulichen Einrichtungen. Planungsarbeiten. Besichtigungen.
Waldwirtschaft: Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen. Aufforstung. Pflege und Nutzung. Holzausformung und Abmaß auf Grund der marktwirtschaftlichen Verhältnisse. Grenzvermarkung.
Hauswirtschaft und Fremdenverkehr: Herstellen einfacher warmer und kalter Gerichte, Tischdecken und Servieren. Pflegearbeiten.
Obstbau: Schnitt und Erziehung, Pflege von Obstbäumen, Umveredlung; Süß- und Gärmosterzeugung.
Für die Fachrichtung Gartenbau:
Allgemeiner Gartenbau: Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen von Boden, Dünger und Pflanzen.
Gemüsebau: Erkennen von Samen, Bodenvorbereitung, Technik der Saat, Pflanzung, Pflege und Ernte.
Blumen-und Zierpflanzenbau: Generative und vegetative Vermehrung, Ein- und Umpflanzung.
Maschinenkunde: Bedienung und Wartung von Geräten und Maschinen und anderer technischer Einrichtungen für die Kultursteuerung.
Baumschulwesen: Übung der Vermehrungs- und Kulturmethoden.
Landschaftsgärtnerei: Gartengestaltung, Friedhofsgärtnerei, gärtnerisches Feldmessen.
Didaktische Grundsätze:
Der praktische Unterricht hat in engem Zusammenhang mit dem theoretischen. Unterricht zu stehen. Den Anforderungen der Fachgebiete entsprechend ist der Unterricht in Form von praktischen Übungen und Versuchen, Erkennungs- und Bestimmungsübungen, Besichtigungen, Demonstrationen und Seminaren durchzuführen.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen. Sicherheitsvorschriften und Betriebsanleitungen sind genau zu beachten. Auf Unfallverhütung ist Bedacht zu nehmen.
In der Regel wird der praktische Unterricht in Gruppen durchgeführt; Teilungszahl 8. Eine weitere Unterteilung dieser Gruppen ist möglich. Die verrechenbare Stundenzahl, die sich aus der Teilungszahl ergibt, darf nicht überschritten werden.
Jedenfalls muß gewährleistet sein, daß jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert, was durch entsprechende Aufzeichnungen nachzuweisen ist.
Für die gärtnerischen Handelsschüler ist der praktische Unterricht unter der Kontrolle eines erfahrenen Gärtnermeisters in einem ausgewählten Gartenbaubetrieb abzuleisten. Der Schüler soll den wöchentlichen praktischen Unterricht etwa ein Jahr im gleichen Betrieb ableisten, um so den gesamten Vegetationsablauf der einzelnen Kulturen kennenzulernen. Eine vierwöchige landwirtschaftliche bzw. gärtnerische Ferialpraxis zwischen der 1. und 2. Klasse und eine vierwöchige Büropraxis zwischen der
Hauswirtschaft und bäuerlicher Fremdenverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülern sind die Stellung und Bedeutung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb klarzumachen. Es sind ihnen Wege aufzuzeigen, durch Maßnahmen der Arbeitsteilung einer Überbürdung der Frau erfolgreich entgegenzuwirken. Die Aufgaben der Bäuerin und deren Bedeutung für Familie und Betrieb sind im Sinne einer Rangordnung innerhalb der Gesamtaufgaben herauszustellen. Das Einfühlungsvermögen des Mannes in die Aufgaben der Bäuerin und ihre physische sowie psychische Veranlagung ist zu entwickeln. Im bäuerlichen Fremdenverkehr sollen den Schülern die Grundlagen für diesen Betriebszweig, der in zunehmendem Maße an Bedeutung gewinnt, vermittelt werden. Die Schüler sollen befähigt werden, menschliche, betriebswirtschaftliche und bauliche Aspekte zu erfassen, um den Fremdenverkehr im eigenen Betrieb nutzbringend auszubauen. Der Lehrstoff hat sich an der Praxis zu orientieren. Der Lehrstoff soll auch den Schriftverkehr im Rahmen der Gästebeherbergung beinhalten, wobei hinsichtlich Wortschatz und Stil auf den Fremdenverkehr Rücksicht zu nehmen ist.
Lehrstoff: 3. Klasse (1 Wochenstunde)
Die Hauswirtschaft: Aufgaben für Familie und Betrieb. Erfüllung der Lebensbedürfnisse.
Bäuerin und Familie: Mutter und Erzieherin, Hausfrau, Partnerin des Mannes, Arbeitseinteilung in der Familie, Arbeitsplanung, Arbeitsmethoden, Arbeitstechnik.
Das bäuerliche Wohnhaus: Planung, Lage, Zuordnung und Funktion der einzelnen Räume, Technik im Haushalt, Lebens- und Wohnkultur. Die wirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs in Österreich. Voraussetzung für den bäuerlichen Fremdenverkehr. Formen der Gästebeherbergung, Rationalisierung und Arbeitszeitbedarf. Grundlagen der Gästebedienung.
Kalkulation und Rentabilitätsberechnungen für den Fremdenverkehr. Der Schriftverkehr für die Gästebeherbergung. Die wichtigsten Bestimmungen über Steuer, Versicherung und Unfallverhütung.
Der Umgang mit dem Gast. Positive und negative Auswirkungen des Fremdenverkehrs auf das Familien- und Dorfleben.
Didaktische Grundsätze:
Die negativen Folgen der Überbelastung der Bäuerin sind nachdrücklich aufzuzeigen. Auf die Erziehung zu gediegener Wohnkultur und zu richtiger Lebensweise ist besonderer Wert zu legen. Besichtigungen und Demonstrationen sollen den theoretischen Unterricht ergänzen. Die Möglichkeiten zur praktischen Verwirklichung sind in den Vordergrund zu stellen.
Dem Anschauungsprinzip entsprechend soll im Unterricht das Bildungsgut nicht nur in sprachlicher Form geboten werden. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen und praktische Übungen in der Servier- und Getränkekunde durchzuführen.
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit zu bedienen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich in einfacher Form mündlich und schriftlich auszudrücken. Kenntnis der wesentlichen grammatischen Strukturen; Fähigkeit, fremdsprachige Texte, vor allem wirtschaftlicher Natur, zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen; Verstehen gebräuchlicher Geschäftsbriefe und Telexe im Außenhandel.
Einblick in die Beziehungen der Länder des betreffenden Sprachraumes zu Österreich.
Fähigkeit zu logischem Denken, Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit; Bereitschaft zur selbständigen Weiterbildung; Bereitschaft zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Lehrstoff: 3. Klasse (2 Wochenstunden)
Thematischer Bereich:
Der Mensch und seine Umwelt: z. B. Familie, Haus, Schule, Einkauf, Geschäfte, Kleidung, Freizeit, Sport, Zeit, Wetter, Geld.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Zusammenfassung, Darstellung einfacher Sachverhalte.
Sprachstruktur:
Aussprache, Intonation; Schreibung; Formen- und Satzlehre: Nomen, Adjektiv, Artikel, Pronomen, Numerale, Hilfszeitwort, regelmäßige und wichtigste unregelmäßige Verben in Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft; Frage, Verneinung, Wortstellung.
Didaktische Grundsätze:
Das wichtigste Ziel des Sprachunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und Wirtschaftssprache. Sie sind im Unterricht integriert zu üben. Als Unterrichtssprache soll soweit wie möglich die Fremdsprache verwendet werden. Aussprache, Intonation und Rechtschreibung sollen geschult werden. Audiovisuelle Medien sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren; vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Schulische und häusliche Übungen dienen der Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten.
Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden.
Nach Möglichkeit ist auf Zusammenhänge mit der Muttersprache und anderen Fremdsprachen hinzuweisen. Auch die Fähigkeit des Übersetzens in die Fremdsprache ist anzustreben.
Je nach Thema sind Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
Schularbeiten:
Drei.
Musische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen im Gegenstand Musische Bildung Freude am Musischen gewinnen, zur sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt und zu kritischem und wertendem Sehen und Hören angeleitet werden. Folgende Möglichkeiten sind den Schülern anzubieten:
Chorgesang: Durch den Chorgesang soll die Freude am Singen, das Verständnis für die Musik und die Liebe zu ihr weiterentwickelt werden.
Instrumentalmusik: Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten soll die Freude am Musizieren gefördert werden. Neben dem Erlernen der erforderlichen Fertigkeit ist die gemeinschaftsbildende Kraft des Musizierens besonders zu beachten.
Bildnerische Erziehung: Persönlichkeitsbildung durch Entfaltung und Steigerung der Kombinationskraft und der Phantasie, der Ausdrucks- und Beobachtungsfähigkeit. Anwendung bildnerischer Mittel bei Berücksichtigung der individuellen Eigenart des Schülers.
Lehrstoff: 1. bis 3. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Chorgesang: In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand Lebenskunde gepflegten Liedgesang ist das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.
Das Musikerleben kann durch Verbindung der vokalen mit der instrumentalen Jugend-, Haus- und Volksmusik gefördert werden.
Instrumentalmusik: Instrumentales Musizieren in Gruppen (z. B. Gitarre, Flöte, Orff, Blasmusik). Spielen geeigneter Lehrwerke und Musikstücke, abgestimmt auf das musikalische Können der Schüler. Musizieren mit solchen Instrumenten, die sich zum Zusammenspiel eignen, im Hinblick auf die spätere Mitwirkung bei Musikkapellen.
Bildnerische Erziehung: Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlage in verschiedenen Materialien und Techniken (z. B. basteln und werken). Betrachten und Beobachten zur Differenzierung und Steigerung des Anschauungsvermögens (z. B. fotografieren, malen und zeichnen). Entfalten und Steigern der Kombinationsfähigkeit (z. B. Schach). Betrachten und Beurteilen von Kunstwerken. Wohnkultur. Raumgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Um den Gegenstand unterrichten zu können, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Schülern erforderlich.
Pro Semester kann eine Wochenstunde gehalten werden. Eine Unterteilung in Gruppen ist möglich, wobei jedoch die Stundenanzahl entsprechend der zur Verfügung stehenden Wochenstunden zu reduzieren ist. Bei Fest- und Feiergestaltung in der Schule sollen der Chor und die Musikgruppe zur Mitwirkung herangezogen werden.
Die gewählten Instrumente müssen sich zum Zusammenspiel eignen. Ausstellungen, Spielabende und Wettbewerbe dienen dem Ansporn. Musikalisches Können der Schüler ist zu berücksichtigen. Jugend-, Volks- und Hausmusik ist zu bevorzugen.
Dem Gelegenheitsunterricht kommt im Hinblick auf Ausstellungen, Feste, Feiern und sonstige Veranstaltungen besondere Bedeutung zu.
Schach
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Schüler sollen durch das Spiel Phantasie, schöpferisches Vorausplanen und Denken stark gefördert werden. Das kämpferische Moment, Flexibilität, Anpassungsfähigkeit, Vorstellungsgabe und Freude beim Gelingen einer richtigen Kombination sowie die Beherrschung und Überlegungsfähigkeit sollen geübt werden. Ein wesentliches Moment in der Schachpartie ist die Notwendigkeit, initiativ zu werden.
Lehrstoff: 1. und 2. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Ziehen der Figuren, Eröffnungen anhand von Lehrpartien, Kombinationsbeispiele, Simultanspiele, Endspiele, Wettkämpfe.
Didaktische Grundsätze:
Um den Gegenstand unterrichten zu können, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Schülern erforderlich. Der Lehrstoff soll nicht nur als reine Demonstration, sondern in der Begegnung im Spiel mit dem Lehrer erarbeitet werden. In Simultanspielen und Einzelpartien soll größere Fertigkeit und Sicherheit erworben werden. Die Begeisterungsfähigkeit am Spiel soll durch schulinterne Wettkämpfe gefördert werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer
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