Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 1989 über
die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Halbenrain einerseits
sowie den Gemeinden Hof bei Straden und Tieschen, je politischer Bezirk und
Gerichtsbezirk Radkersburg, andererseits.