Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über
die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Judenburg
gelegenen Gemeinde „Lavantegg“ in „Sankt Anna am Lavantegg“. | Omnilex
LGBL_ST_19891222_107•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über
die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Judenburg
gelegenen Gemeinde „Lavantegg“ in „Sankt Anna am Lavantegg“.
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über
die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Judenburg
gelegenen Gemeinde „Lavantegg“ in „Sankt Anna am Lavantegg“.
LGBL_ST_19891222_107Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über
die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Judenburg
gelegenen Gemeinde „Lavantegg“ in „Sankt Anna am Lavantegg“.Gazette22.12.1989
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde „Lavantegg“ in „Sankt Anna am Lavantegg“.
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde „Lavantegg“ in der Sitzung vom 6. Mai 1988 beschlossenen Änderung des Gemeindenamens in „Sankt Anna am Lavantegg“ gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom l. Jänner 1990 die Genehmigung erteilt.