Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. März 1990, mit der
die mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1985,
LGBl. Nr. 29/1985, erfolgte Übertragung der Verkehrspolizei an die
Stadtgemeinde Weiz widerrufen wird.