Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 1990 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Albersdorf-Prebuch (politischer Bezirk Weiz). | Omnilex
LGBL_ST_19900515_39•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 1990 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Albersdorf-Prebuch (politischer Bezirk Weiz).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 1990 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Albersdorf-Prebuch (politischer Bezirk Weiz).
LGBL_ST_19900515_39Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 1990 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Albersdorf-Prebuch (politischer Bezirk Weiz).Gazette15.05.1990
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. April 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Albersdorf-Prebuch (politischer Bezirk Weiz).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Albersdorf-Prebuch wird mit Wirkung vom 1. Mai 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Schwarz geteilt durch einen goldenen Balken, aus dem nach oben drei belaubte goldene Äpfel, nach unten drei goldene Weinblätter wachsen.“
§ 2
Die der Gemeinde Albersdorf-Prebuch ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.