Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1990 über
die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Arnfels und der Gemeinde
St. Johann im Saggautal, je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz. | Omnilex
LGBL_ST_19901221_103•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1990 über
die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Arnfels und der Gemeinde
St. Johann im Saggautal, je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz.
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1990 über
die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Arnfels und der Gemeinde
St. Johann im Saggautal, je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz.
LGBL_ST_19901221_103Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1990 über
die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Arnfels und der Gemeinde
St. Johann im Saggautal, je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz.Gazette21.12.1990
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1990 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Arnfels und der Gemeinde St. Johann im Saggautal, je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz.
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs.1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Arnfels sowie der Gemeinde St. Johann im Saggautal haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, i. d. g. F., folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenzen auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1991 die Genehmigung erteilt.