Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1990 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Knittelfeld (politischer Bezirk Knittelfeld) und der Gemeinde Kobenz (politischer Bezirk Knittelfeld).
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Stadtgemeinde Knittelfeld und der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Kobenz haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Von der Katastralgemeinde 65116 Knittelfeld der Stadtgemeinde Knittelfeld wird das im Lageplan des Dipl.-Ing. Johannes Lessing vom 30. Oktober 1990, GZ.: 1898, ausgewiesene neugeformte Flurstück Nr. 226/4 im Ausmaß von 2792 m2 ausgeschieden und der Gemeinde Kobenz eingegliedert.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenzen auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1991 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer