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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Februar 1991, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten sowie für das öffentliche Diakonissenkrankenhaus Schladming und das öffentliche Krankenhaus der Stadtgemeinde Weiz geändert wird. | Omnilex