Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 1991 über die
Genehmigung des Namens der in der Marktgemeinde Oberzeiring (politischer
Bezirk Judenburg) gelegenen neugebildeten Ortschaft „Gföllgraben“. | Omnilex
LGBL_ST_19910403_25•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 1991 über die
Genehmigung des Namens der in der Marktgemeinde Oberzeiring (politischer
Bezirk Judenburg) gelegenen neugebildeten Ortschaft „Gföllgraben“.
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 1991 über die
Genehmigung des Namens der in der Marktgemeinde Oberzeiring (politischer
Bezirk Judenburg) gelegenen neugebildeten Ortschaft „Gföllgraben“.
LGBL_ST_19910403_25Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 1991 über die
Genehmigung des Namens der in der Marktgemeinde Oberzeiring (politischer
Bezirk Judenburg) gelegenen neugebildeten Ortschaft „Gföllgraben“.Gazette03.04.1991
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 1991 über die Genehmigung des Namens der in der Marktgemeinde Oberzeiring (politischer Bezirk Judenburg) gelegenen neugebildeten Ortschaft „Gföllgraben“.
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu dem vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Marktgemeinde Oberzeiring in der Sitzung vom 5. November 1990 beschlossenen Namen der neugebildeten Ortschaft „Gföllgraben“ gemäß § 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, mit Wirkung vom 1. Mai 1991, die Genehmigung erteilt.