Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 1991 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Lorenzen am Wechsel (politischer Bezirk Hartberg). | Omnilex
LGBL_ST_19910716_52•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 1991 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Lorenzen am Wechsel (politischer Bezirk Hartberg).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 1991 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Lorenzen am Wechsel (politischer Bezirk Hartberg).
LGBL_ST_19910716_52Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 1991 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sankt Lorenzen am Wechsel (politischer Bezirk Hartberg).Gazette16.07.1991
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel (politischer Bezirk Hartberg).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel wird mit Wirkung vom 1. August 1991 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild mit acht goldenen Schneekristallen in zwei Reihen (5:3) oben und einer goldenen Strahlensonne unten balkenförmig ein rot unterlegter goldener Rost, an den Ecken besteckt mit schrägauswärts gekehrten Lilien.“
§ 2
Die der Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.