Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Oktober 1991 über
die Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Graz vom 17. September 1987, mit der eine Bausperre zur
Sicherung der geplanten Festlegungen im 1. Grazer Bebauungsplan beschlossen
wurde.