vom 7. Dezember 1992 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde
Sankt Johann im Saggautal und der Gemeinde
Oberhaag, je politischer und Gerichtsbezirk
Leibnitz
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 1992 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Sankt Johann im Saggautal und der Gemeinde Oberhaag, je politischer und Gerichtsbezirk Leibnitz
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:
§1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinden Sankt Johann im Saggautal und Oberhaag haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115,
i. d. g. F., folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Von der Gemeinde Oberhaag werden die Grundstücke Nr. 510/13, 511 und 555 der KG. Kitzeldorf (66016) im Gesamtausmaß von 9515 m2 ausgeschieden und in die Gemeinde Sankt Johann im Saggautal der KG. Saggau (66036) eingegliedert.
§2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, mit Wirkung vom 1. Jänner 1993 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer