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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Jänner 1993 über die Bemessung der Arzthonorare der ärztlichen Mitarbeiter, die Bedienstete des Landes und an der Universitätsklinik für Chirurgie, der Universitätsklinik für Anästhesiologie und am Institut für Anästhesiologie des Landeskrankenhauses – Universitätskliniken Graz tätig sind | Omnilex