Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 1993 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Kleinlobming (politischer Bezirk Knittelfeld) | Omnilex
LGBL_ST_19930524_51•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 1993 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Kleinlobming (politischer Bezirk Knittelfeld)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 1993 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Kleinlobming (politischer Bezirk Knittelfeld)
LGBL_ST_19930524_51Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 1993 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Kleinlobming (politischer Bezirk Knittelfeld)Gazette24.05.1993
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinlobming (politischer Bezirk Knittelfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Kleinlobming wird mit Wirkung vom 1. Juni 1993 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild mit goldenen Flanken in Distelblattschnitt golden wachsend eine Lanze, eine Laubkrone durchstoßend."
§ 2
Die der Gemeinde Kleinlobming ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.