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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juli 1993, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten sowie für das öffentliche Diakonissenkrankenhaus Schladming und das öffentliche Krankenhaus der Stadtgemeinde Weiz geändert wird | Omnilex