Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 1993 über
die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Leibnitz
gelegenen Gemeinde „Glanz" in „Glanz an der Weinstraße" | Omnilex
LGBL_ST_19931028_111•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 1993 über
die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Leibnitz
gelegenen Gemeinde „Glanz" in „Glanz an der Weinstraße"
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 1993 über
die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Leibnitz
gelegenen Gemeinde „Glanz" in „Glanz an der Weinstraße"
LGBL_ST_19931028_111Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 1993 über
die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Leibnitz
gelegenen Gemeinde „Glanz" in „Glanz an der Weinstraße"Gazette28.10.1993
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Oktober 1993 über die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde „Glanz" in „Glanz an der Weinstraße"
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Glanz in der Sitzung vom 7. Mai 1993 beschlossenen Änderung des Gemeindenamens in „Glanz an der Weinstraße" gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 die Genehmigung erteilt.