Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. November 1993 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Wildon (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund der §§ 16 Abs. 1 und 103 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/1986, sowie der §§ 2 und 26 der Gemeinde-Wahlordnung 1960, LGBl. Nr. 6, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/1993, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Wildon (politischer Bezirk Leibnitz) wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 6. März 1994, festgelegt.
(2) Als Stichtag gilt Montag, der 3. Jänner 1994.
(3) Gemäß § 26 Abs. 1 Gemeinde-Wahlordnung 1960 wird angeordnet, daß die Erfassung der Wahlberechtigten nicht nach den Bestimmungen der §§ 22 bis 25 der Gemeinde-Wahlordnung 1960 zu erfolgen hat, sondern die Wählerverzeichnisse auf Grund der Wählerevidenz nach dem Wählerevidenzgesetz 1973, BGBl. Nr. 601, zuletzt in der Fassung BGBl. Nr. 339/ 1993, anzulegen sind.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer