Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 1993 über
die Ver-leihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde" an
die Marktgemeinde Bad Aussee (politischer Bezirk Liezen) | Omnilex
LGBL_ST_19931209_114•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 1993 über
die Ver-leihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde" an
die Marktgemeinde Bad Aussee (politischer Bezirk Liezen)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 1993 über
die Ver-leihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde" an
die Marktgemeinde Bad Aussee (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_19931209_114Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 1993 über
die Ver-leihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde" an
die Marktgemeinde Bad Aussee (politischer Bezirk Liezen)Gazette09.12.1993
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Bad Aussee (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Bad Aussee wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Marktgemeinde Bad Aussee eine Urkunde