Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 1993 über
die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Sankt
Marein im Mürztal und Sankt Lorenzen im Mürztal (beide politischer Bezirk
Bruck an der Mur) | Omnilex
LGBL_ST_19931209_120•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 1993 über
die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Sankt
Marein im Mürztal und Sankt Lorenzen im Mürztal (beide politischer Bezirk
Bruck an der Mur)
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 1993 über
die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Sankt
Marein im Mürztal und Sankt Lorenzen im Mürztal (beide politischer Bezirk
Bruck an der Mur)
LGBL_ST_19931209_120Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 1993 über
die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Sankt
Marein im Mürztal und Sankt Lorenzen im Mürztal (beide politischer Bezirk
Bruck an der Mur)Gazette09.12.1993
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 1993 über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Sankt Marein im Mürztal und Sankt Lorenzen im Mürztal (beide politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Gemäß § 37 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, i. d. F. der Kundmachung LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird kundgemacht:
Die im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Marktgemeinden Sankt Marein im Mürztal und Sankt Lorenzen im Mürztal haben eine Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der gemeinsamen Wasserversorgung unter dem Namen „Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinden Sankt Marein im Mürztal und Sankt Lorenzen im Mürztal zur gemeinsamen Wasserversorgung" mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 errichtet.