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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 1993, mit der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklas-se in den Landeskrankenanstalten, für das öffentliche Diakonissenkrankenhaus Schladming, das öffentliche Krankenhaus der Stadt Weiz und das öffentliche Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz festgesetzt werden | Omnilex