Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kornberg bei Riegersburg (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Kornberg bei Riegersburg wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Gold eine bis an den oberen Schildrand wachsende gezinnte blaue Spitze, belegt mit einem goldenen Strohkranz, besteckt mit drei goldenen Ähren, eine aufrecht, die beiden anderen seitlich abwärts wachsend."
§ 2
Die der Gemeinde Kornberg bei Riegersburg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer