Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 5. Juli 1994, mit
welcher die Verordnung über die Gebühren für die Schlachttier- und
Fleischuntersuchung, die Kontrolluntersuchung sowie die
Auslandsfleischuntersuchung geändert wird | Omnilex
LGBL_ST_19940708_49•Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 5. Juli 1994, mit
welcher die Verordnung über die Gebühren für die Schlachttier- und
Fleischuntersuchung, die Kontrolluntersuchung sowie die
Auslandsfleischuntersuchung geändert wird
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 5. Juli 1994, mit
welcher die Verordnung über die Gebühren für die Schlachttier- und
Fleischuntersuchung, die Kontrolluntersuchung sowie die
Auslandsfleischuntersuchung geändert wird
LGBL_ST_19940708_49Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 5. Juli 1994, mit
welcher die Verordnung über die Gebühren für die Schlachttier- und
Fleischuntersuchung, die Kontrolluntersuchung sowie die
Auslandsfleischuntersuchung geändert wirdGazette08.07.1994
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 5. Juli 1994, mit welcher die Verordnung über die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die Kontrolluntersuchung sowie die Auslandsfleischuntersuchung geändert wird
Auf Grund des § 47 Fleischuntersuchungsgesetz, BGBl. Nr. 522/1982, zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 118/1994, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom 17. Dezember 1984, LGBl. Nr. 97, in der Fassung LGBl. Nr. 50/1989 und 47/1991, über die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die Kontrolluntersuchung sowie die Auslandsfleischuntersuchung wird wie folgt geändert:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.