Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1994 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Oppenberg (politischer Bezirk Liezen) | Omnilex
LGBL_ST_19940726_56•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1994 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Oppenberg (politischer Bezirk Liezen)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1994 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Oppenberg (politischer Bezirk Liezen)
LGBL_ST_19940726_56Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1994 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Oppenberg (politischer Bezirk Liezen)Gazette26.07.1994
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oppenberg (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Oppenberg wird mit Wirkung vom 1. August 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau ein zwölfstrahliger facettierter goldener Stern mit drei verlängerten Strahlen, umgeben von drei (1:2) auswärts gewandten goldenen Laubkronen."
§ 2
Die der Gemeinde Oppenberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.