Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juli 1994 über die
Aufhebung einer Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde Lassing durch den
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LGBL_ST_19940812_62•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juli 1994 über die
Aufhebung einer Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde Lassing durch den
Verfassungsgerichtshof
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juli 1994 über die
Aufhebung einer Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde Lassing durch den
Verfassungsgerichtshof
LGBL_ST_19940812_62Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juli 1994 über die
Aufhebung einer Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde Lassing durch den
VerfassungsgerichtshofGazette12.08.1994
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juli 1994 über die Aufhebung einer Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde Lassing durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 VfGG 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Juni 1994, V 15/94-8, zu Recht erkannt:
Die „Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 1" der Gemeinde Lassing (beschlossen vom Gemeinderat am 23. Februar, 28. Juni und 14. September 1988) wird als gesetzwidrig aufgehoben.