Gesetz vom 17. Mai 1994, mit dem das Gesetz über die Agrargemeinschaften geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Steiermärkische Agrargemeinschaftengesetz – StAgrGG 1985, LGBl. Nr. 8/1986, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Ausführungsbestimmungen zum Artikel I des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes, BGBl. Nr. 103/1951, in der Fassung der Flurverfassungsnovelle 1993, BGBl. Nr. 903:
„(2) Erklärungen, welche im Laufe des Verfahrens vor oder gegenüber der Behörde abgegeben wurden, dürfen nur mit Zustimmung der Behörde widerrufen werden."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.