Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 1995, mit
der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die
Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind,
geändert wird | Omnilex
LGBL_ST_19950227_19•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 1995, mit
der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die
Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind,
geändert wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 1995, mit
der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die
Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind,
geändert wird
LGBL_ST_19950227_19Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 1995, mit
der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die
Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind,
geändert wirdGazette27.02.1995
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 1995, mit der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind, geändert wird
Gemäß § 38a des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG), LGBl. Nr. 78/1957, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 46/1992, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1991, LGBl. Nr. 106/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 43/1994, über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Dem § 2 Abs. 2 ist nachfolgende lit. d anzufügen:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.