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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. März 1995 über die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die Auslandsfleischuntersuchung und die sich aus dem Fleischuntersuchungsgesetz ergebenden sonstigen Untersuchungen und Kontrollen (Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebührenverordnung – FUG-VO) | Omnilex