Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Limbach bei Neudau (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Limbach bei Neudau wird mit Wirkung vom 1. Juni 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen goldenen Flanken im Lindenblattschnitt in Rot pfahlweise im Wechsel golden drei Kreuze und zwei Laubkronen."
§ 2
Die der Gemeinde Limbach bei Neudau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic