Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1996 über die
Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Kobenz sowie der Gemeinde St.
Margarethen bei Knittelfeld (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk
Knittelfeld). | Omnilex
LGBL_ST_19960621_40•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1996 über die
Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Kobenz sowie der Gemeinde St.
Margarethen bei Knittelfeld (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk
Knittelfeld).
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1996 über die
Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Kobenz sowie der Gemeinde St.
Margarethen bei Knittelfeld (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk
Knittelfeld).
LGBL_ST_19960621_40Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1996 über die
Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Kobenz sowie der Gemeinde St.
Margarethen bei Knittelfeld (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk
Knittelfeld).Gazette21.06.1996
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1996 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Kobenz sowie der Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Knittelfeld).
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Knittelfeld und Gerichtsbezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Kobenz und der Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1997 die Genehmigung erteilt.