Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Dezember 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Öblarn (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Öblarn wird mit Wirkung vom 1. Dezember 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem Hermelinschild zwei rote Pfähle und ein, die Flanken freilassend, innen mit schwarzem Faden bordiertes silbernes Andreaskreuz."
§ 2
Die der Marktgemeinde Öblarn ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic