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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Dezember 1996, mit der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind, geändert wird und die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare des Klinikvorstandes und der Departementleiter, die Bedienstete des Landes und an der Chirurgischen Universitätsklinik bzw. I. Chirurgischen Abteilung des Landeskrankenhauses Graz tätig sind, aufgehoben wird | Omnilex